Das Maklerrecht

Was macht ein Anwalt für Maklerrecht?

Das Maklerrecht bildet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von Immobilienmaklern. Es regelt Aspekte wie Vergütung, Pflichten, Formerfordernisse und vieles mehr. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum das Gesetz nicht ausreicht, um alle Fragen des Maklerrechts zu klären, was ein Anwalt für Maklerrecht tut und welche Streitpunkte häufig Gegenstand einer anwaltlichen Beratung sind.

Anwalt für Maklerrecht:

Warum das Gesetz häufig nicht ausreicht​

Das Maklerrecht wird in nur wenigen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) behandelt und ist dementsprechend häufig nicht bis ins kleinste Detail geregelt. Relevante Paragraphen, auf die ein Anwalt für Maklerrecht zurückgreift, sind:

  • Allgemeine Vorschriften: §§ 652 bis 655 BGB
  • Neue Vorschriften zur Vermittlung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern: §§ 656a bis 656d BGB
  • Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermittG)
 

In den seltensten Fällen lassen sich die Probleme und Streitigkeiten, die im Alltag als Makler entstehen, alleine durch die Anwendung und Auslegung der gesetzlichen Normen klären. Häufig müssen gerichtliche Urteile der Rechtsprechung herangezogen werden. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Leitentscheidungen, die das Maklerrecht konkretisieren. 

 

Maklerrecht

Der Anwalt für Maklerrecht übernimmt für Sie als Immobilienmakler folgende Aufgaben:

Das Maklerrecht unterliegt durch immer wieder neue Urteile oder Gesetzesreformen (wie im Dezember 2020) einem stetigen Wandel. Deshalb ist es von entscheidender Wichtigkeit, als Makler einen Rechtsanwalt für Maklerrecht zu haben, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat und stets die aktuellsten Entscheidungen kennt. 

Häufige Fallgruppen im Maklerrecht

In der Praxis ist jeder Fall einzigartig und muss dementsprechend geprüft und gewürdigt werden. Es ergeben sich immer wieder neue Konstellationen, in welchen Makler und Auftraggeber unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt sind. Rechtsanwalt Huber unterstützt unter anderem bei:

Erstellung und Prüfung von Maklerverträgen
Aufklärungspflichten von Maklern (z.B. Widerrufsbelehrung)
Durchsetzung von Provisionsansprüchen / Aufwendungsersatz
Maklerhaftung und Schadensersatz bei pflichtwidrigem Verhalten
Laufende Beratung
Maklerrecht Anwalt

Maklervertrag wirksam zustande gekommen?

Ob ein Vertragsverhältnis zwischen Makler und Auftraggeber besteht, hängt davon ab, ob der Maklervertrag wirksam zustande gekommen ist und keine Wirksamkeitshindernisse entgegenstehen. Nur wenn ein Vertrag besteht, können aus ihm auch entsprechende Ansprüche erwachsen – vor allem der Anspruch auf Provision. 

In der Praxis ist es jedoch nicht immer eindeutig, ob der Vertragsschluss erfolgt ist. Insbesondere dann, wenn kein unterschriebenes Schriftstück vorliegt, sondern der Maklervertrag mündlich oder konkludent geschlossen wurde – z.B. durch das Vereinbaren eines Besichtigungstermins. 

Rechtsanwalt Maklerrecht bei Widerruf oder Kündigung

Bei Fernabsatz- oder Haustürgeschäften haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht (sofern der Makler darüber aufgeklärt hat). Eine Kündigung ist bei befristeten Maklerverträgen aus wichtigem Grund möglich. Wir können feststellen, ob:

  • der Auftraggeber den Maklervertrag widerrufen konnte.
  • der Auftraggeber den Maklervertrag kündigen konnte. 

Eine Kündigung oder ein Widerruf zieht gewisse Rechtsfolgen nach sich. So kann der Makler einen Anspruch auf Aufwendungsersatz haben – sofern dieser im Maklervertrag vereinbart wurde. Dieser Anspruch sichert den Makler ab, da er trotz Beendigung des Vertrages zwar keine Provision beanspruchen kann, zumindest aber seine Aufwendungen ersetzt bekommt.

Vertragsinhalt und Auslegung des Maklervertrags

Der Inhalt des Maklervertrages regelt die Rechte und Pflichten zwischen Makler und Auftraggeber. Ein Anwalt für Maklerrecht hilft Ihnen den Maklervertrag so zu gestalten, dass er ihren inhaltlichen Vorstellungen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen gleichermaßen entspricht.

  • Welche Leistungen verspricht der Makler?
  • Soll ein Aufwendungsersatz vereinbart werden?
  • Maklerklausel?
  • Reservierungsgebühren?
  • Befristung und automatische Verlängerung bei Makleralleinauftrag? 

Auch die AGB und Widerrufsbelehrung müssen einwandfrei formuliert sein, um sich gegen etwaige Ansprüche schützen zu können. 

Anwalt für Maklerrecht

Anwalt Maklerrecht bei Streitigkeiten über Maklerprovision

Die Maklerprovision sichert die wirtschaftliche Existenz des Immobilienmaklers und ist in § 652 BGB geregelt. Damit der Provisionsanspruch im Maklerrecht vorliegt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Der Rechtsanwalt für Maklerrecht prüft deshalb:

 

  • Besteht ein Maklervertrag? 
  • Hat der Makler seine Pflicht erfüllt? 
    • Nachweistätigkeit
    • Vermittlungstätigkeit
  • Zustandekommen des Hauptvertrages? 
    • Wirksamkeit des Hauptvertrages
    • Identität des Hauptvertrages mit dem beabsichtigten Vertrag
  • Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Hauptvertragsschluss
  • Kein Ausschluss des Provisionsanspruchs
 

Hat der Makler einen Anspruch auf Provision, wird dieser Anspruch vom Anwalt für Maklerrecht – vor Gericht oder außergerichtlich – durchgesetzt. Auch gegen Einwände des Auftraggebers wegen Verwirkung des Provisionsanspruchs oder Minderung aus dem Maklerrecht BGB kann vorgegangen werden. 

HUBER LEX

Zuverlässige Kanzlei für Maklerrecht

Das Maklerrecht ist teilweise eine rechtliche Grauzone und bedarf Kenntnis der Gesetze und der Rechtsprechung. Um als Makler im Streitfall zu seinem Recht zu kommen oder sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche zu wehren, ist ein kompetenter Fachanwalt für Maklerrecht unerlässlich. 

Rechtsanwalt Huber ist Experte für Maklerrecht und vertritt seit Jahren Makler aus ganz Deutschland in sämtlichen Belangen, die dem Maklerrecht zuzuordnen sind. Unsere Erfahrung zeigt, dass Makler oft auf Basis unzureichender Verträge arbeiten und damit Gefahr laufen, ihren Provisionsanspruch zu verlieren oder nicht durchsetzen zu können. 

Unsere wichtigste Aufgabe sehen wir deshalb darin, die Vertragsvorlagen von Maklern und den Prozess des Vertragsschlusses so zu gestalten, dass Sie Ihren Provisionsanspruch sicher durchsetzen können.

Stuart McRae
Stuart McRae
2022-10-15
Excellent service. Listened, understood and advised in a highly competent manner, I would definitely recommend them
Walter Juri
Walter Juri
2022-10-09
Hr. Huber ist ein "TOP" Rechtsanwalt. Er hat mich mit seiner Fachkompetenz und seiner angenehmen Art sehr beeindruckt. Ich kann Hrn. Huber nur weiterempfehlen.
Ingrid Böhm
Ingrid Böhm
2022-10-04
Wir hatten ein Anliegen, welches das Gemeinschaftseigentum unserer Eigentumswohnung betraf. Der von uns mit dieser Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt konnte über einen Zeitraum von 4 Jahren keine Lösung finden. Hilfesuchend wendeten wir uns an Herrn RA Huber. Mit höchster Professionalität führte er uns über kurze Zeit zielführend durch den Prozess (einschließlich der Behebung der Probleme, die von unserem vorherigen Anwalt verursacht wurden). Herr Huber bewies große Rechtskenntnisse und fand schließlich angemessene, vernünftige sowie praktikable Lösungen. Es war fantastisch, mit ihm zusammenzuarbeiten. Vielen herzlichen Dank, Herr Huber. Mit einem Höchstmaß an Anerkennung und Wertschätzung empfehlen wir Herrn Rechtsanwalt Huber gerne jederzeit weiter. Familie Böhm
Stefan Kuscha
Stefan Kuscha
2022-10-04
Hervorragender, sehr professioneller Kontakt. Wir sind sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Huber. Klare Empfehlung!
Alexander Middendorf
Alexander Middendorf
2022-09-25
Schnell, Zuverlässig, Kompetent Gerne jederzeit wieder.
Dr. No
Dr. No
2022-09-11
Sehr professionelle Kommunikation. Wir waren sehr zufrieden
sandra ML
sandra ML
2022-08-22
Erstkontakt, hervorragender Eindruck. Schnelle Kontaktaufnahme
Quick-pack GmbH Videokanal
Quick-pack GmbH Videokanal
2022-08-04
Danke für die rasche Abwicklung meines Anliegens. Sie sind sehr angenehm Johannes Huber. Eine Weiterempfehlung ist in jedem Fall berechtigt.
Karsten Dietze
Karsten Dietze
2022-08-01
Die Beratung von Herrn Rechtsanwalt Huber zu einer Fragestellung im Rahmen der Klärung eines Grundstücksverlaufs war sehr kompetent und leicht verständlich. Das Beratungsgespräch fand in einer sehr freundlichen und angenehmen Atmosphäre statt. Ich habe mich mit meinem Thema sehr gut aufgehoben gefühlt und würde mit weiteren Themen jederzeit sehr gerne wieder die Hilfe von Herrn Huber in Anspruch nehmen.

Kontakt

Vereinbaren Sei ein kostenfreien Beratungstermin

blank
Anfrage

Klicken Sie auf den Button, füllen Sie das kurze Formular aus und vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch.

blank
Kostenfreie Erstberatung

Sobald Sie Ihre Anfrage gestellt haben, erhalten Sie innerhalb von 2 Stunden einen Rückruf – 100 % kostenfrei.

blank
Unverbindliches Angebot

Sie erhalten umgehend ein Festpreis-Angebot, das alle Leistungen und Kosten enthält – 100% transparent und unverbindlich.

Immobilien

Worauf man beim Erbbaurecht achten muss

Der Immobilienmarkt explodiert und gerade in Ballungsgebieten ist vor allem der Grund und Boden mittlerweile fast unerschwinglich. Den aber braucht man zum Bauen – oder? Das Erbbaurecht könnte eine Alternative sein …

Johannes Huber zu Gast bei “Einfach erklärt, Abendschau DR24”

Das sagen unsere Mandanten

blank

Unsere zufriedenen Mandanten sprechen für sich:

Das sagen unsere Klienten über unsere Leistungen und unseren Service.

Karsten Dietze
Weiterlesen
„Die Beratung von Herrn Rechtsanwalt Huber zu einer Fragestellung im Rahmen der Klärung eines Grundstücksverlaufs war sehr kompetent und leicht verständlich. Das Beratungsgespräch fand in einer sehr freundlichen und angenehmen Atmosphäre statt. Ich habe mich mit meinem Thema sehr gut aufgehoben gefühlt und würde mit weiteren Themen jederzeit sehr gerne wieder die Hilfe von Herrn Huber in Anspruch nehmen.“
Karsten Dietze
Weiterlesen
„Die Beratung von Herrn Rechtsanwalt Huber zu einer Fragestellung im Rahmen der Klärung eines Grundstücksverlaufs war sehr kompetent und leicht verständlich. Das Beratungsgespräch fand in einer sehr freundlichen und angenehmen Atmosphäre statt. Ich habe mich mit meinem Thema sehr gut aufgehoben gefühlt und würde mit weiteren Themen jederzeit sehr gerne wieder die Hilfe von Herrn Huber in Anspruch nehmen.“
Karsten Dietze
Weiterlesen
„Die Beratung von Herrn Rechtsanwalt Huber zu einer Fragestellung im Rahmen der Klärung eines Grundstücksverlaufs war sehr kompetent und leicht verständlich. Das Beratungsgespräch fand in einer sehr freundlichen und angenehmen Atmosphäre statt. Ich habe mich mit meinem Thema sehr gut aufgehoben gefühlt und würde mit weiteren Themen jederzeit sehr gerne wieder die Hilfe von Herrn Huber in Anspruch nehmen.“
Voriger
Nächster

Ihre Vorteile

So läuft unsere Zusammenarbeit ab

blank

Im ersten Beratungsgespräch besprechen wir Ihre Situation und welche Ziele verfolgt werden sollen.

blank

Wir erhalten Ihre Unterlagen, um den Fall zu prüfen.

blank

Wir erläutern Ihre Situation und klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Dies kann telefonisch oder online erfolgen.

blank

Sie treffen die Entscheidung über die nächsten Schritte und Gemeinsam setzen wir die notwendigen Schritte um.

Wir klären Ihre Rechte – kontaktieren Sie uns gerne:

Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich in einem Erstberatungsgespräch über unser Leistungsangebot. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und analysieren gemeinsam Ihre persönliche Situation. 

Über uns

Ihre Kanzlei für Immobilienrecht und Mietrecht in München

Unsere Kanzlei hat sich auf den Beratungsbereich des Miet- und WEG-Rechts, sowie auf die Übertragung von Immobilien spezialisiert. Hierbei unterstützen wir beim Erwerb, bei Schenkungen oder im Rahmen von Nachlassregelungen.

Der Kanzleigründer Johannes Huber wurde 1981 in München geboren. Sein Jurastudium begann er in Freiburg i.Br., verbrachte ein Jahr in Pisa (Italien) und schloss das 1. und 2. Staatsexamen mit Prädikat in München ab. In seiner Wahlstation seines Referendariats arbeitete er in einer internationalen Anwaltskanzlei in Singapur.

Seine Affinität zu Immobilien liegt in der Familie: Johannes Huber wuchs bereits mit dem Thema Immobilien auf, da sein Großvater in Immobilien investierte und sein Vater als Makler tätig war.

Unser Standort

Unser Standort befindet sich in München. 

Rechtsanwalt Johannes Huber | Immobilienrecht & Mietrecht München
Maximilianstr. 24
80539 München

Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Strategien für unsere Mandanten.

Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deustschlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.