Maklervertrag: Verkäufer will nicht mehr verkaufen?!

Hat der Makler seine Arbeit getan und der Verkäufer will trotz Maklervertrag und Kaufinteressenten seine Immobilie nicht verkaufen, stellt sich die Frage, was das für die Maklerprovision bedeutet und ob der Makler einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer wegen seiner geleisteten Arbeit geltend machen kann?
- Der Verkäufer entscheidet frei, ob er verkaufen möchte oder nicht.
- Der Makler hat nur bei Abschluss des Hauptvertrages einen Provisionsanspruch.
- Für Makler ist deshalb die Vereinbarung des Aufwendungsersatzes im Maklervertrag essentiell wichtig.
- Dieser kann unabhängig vom Verkauf durchgesetzt werden und umfasst tatsächlich entstandene (Dritt-)Kosten.
- Ein Schadensersatzanspruch des Maklers besteht in der Regel wegen fehlender Pflichtverletzung nicht.
- Auf Käuferseite kann ein Anspruch auf Ersatz der dadurch entstandenen Kosten, dass auf das Zustandekommen des Geschäfts vertraut wurde, bestehen.


