Maklervertrag vor Besichtigung: Worauf Makler achten müssen

Für Makler ist der Maklervertrag vor Besichtigung Alltag. In diesem Beitrag erfahren Sie unter anderem, wie er zustande kommt, welchen Einfluss die Schriftform aus § 656a BGB auf den Vertragsschluss hat, warum Makler unbedingt eine Widerrufsbelehrung anhängen müssen und wann eine Provision durch den vor der Besichtigung geschlossenen Maklervertrag anfällt.
- Einen Maklervertrag vor der Besichtigung zu schließen ist üblich.
- Seitdem für den Maklervertrag die Textform gilt, kann nicht mehr allein auf konkludentes Handeln abgestellt werden (Expose = Angebot / Besichtigungstermin = Annahme).
- Der Maklervertrag wird mit dem Expose und einer Widerrufsbelehrung an den Interessenten übermittelt. Dieser muss den Erhalt der Unterlagen bestätigen.
- Bei Fernabsatz- & Haustürgeschäften muss eine Widerrufsbelehrung erfolgen.
- Dem Kaufinteressenten entstehen erst bei Abschluss des Immobilienkaufvertrages kosten.
- Der Maklervertrag vor Besichtigung muss nicht gekündigt / widerrufen werden.


