Maklerrecht

Widerruf Maklervertrag
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Widerruf Maklervertrag – Widerrufsjoker ziehen bzw. Formfehler nutzen und bereits gezahlte Maklerprovision zurückerhalten oder gar nicht erst zahlen. 

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt dazu, dass ein Maklervertrag selbst nach vollständigem Abschluss eines Immobilienkaufs unter Umständen noch nach Monaten widerrufen werden kann. Auch kommt es vor, dass Maklerverträge für die Vermittlung von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen nicht in der erforderlichen Form abgeschlossen worden sind und in der Folge unwirksam sind. 

Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich die Maklerprovision zurückholen oder die Zahlung direkt umgehen können.

Widerruf Maklervertrag

Unter diesen Voraussetzungen ist ein Maklervertrag formnichtig

Seit der letzten Gesetzesänderung zum 23.12.2020 müssen Maklerverträge, die die Vermittlung von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen zum Gegenstand haben, in Textform abgeschlossen werden. Der Maklervertrag erfüllt Textform, wenn die auf den Vertragsabschluss ausgerichtete Erklärung in einer Urkunde oder in einer anderen, zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben worden ist. Dies kann sein auf Papier, CD-ROM, USB-Stick, E-Mail, Telefax oder Computerfax. Einer Unterschrift bedarf es nicht.

Ist die Textform nicht eingehalten, ist der Maklervertrag nichtig, so dass Sie die Provision zurückverlangen können oder gar nicht erst zahlen müssen.

Diese Vorteile hat der Widerruf eines Maklervertrages

Die Maklerprovision beträgt in der Regel zwischen 2 bis 5 % des Kaufpreises einer Immobilie und stellt damit einen der größten Positionen der Erwerbskosten bei einem Immobilienkauf dar. Wer die Zahlung der Maklerprovision vermeiden kann oder diese gar zurückverlangen kann, spart sich also eine Menge Geld.

Da der Widerruf des Maklervertrages keine Auswirkungen auf den vom Makler vermittelten Kaufvertrag hat, bleibt dieser vom Widerruf unberührt. Im Endeffekt erwerben Sie die Immobilie trotz Makler provisionsfrei.

Die für die Provision eingeplanten Beträge können Sie stattdessen zur Sondertilgung Ihres Darlehens, Investitionen in Ihre Immobilie oder ganz andere Investitionen verwenden. Die Beträge stehen Ihnen zur freien Verfügung.

Nutzen Sie die jahrelange Erfahrung von Rechtsanwalt Johannes Huber im Miet- und WEG-Recht, zu dem auch das Maklerrecht zählt.

Widerruf Maklervertrag

Wie funktioniert der Widerruf eines Maklervertrages?

Der Widerruf des Maklervertrages kann unter Umständen bis zu einem Jahr und 14 Tage nach Abschluss des Maklervertrages erklärt werden. Dies hängt davon ab, ob Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind und ob die Belehrung korrekt erfolgt ist. Häufig hat gar keine Belehrung stattgefunden, die Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft oder der Makler hat keinen Nachweis darüber, dass er Sie belehrt hat. Verbraucher profitieren vom Widerrufsjoker.

Widerruf Maklervertrag - Die Vorteile im Überblick

  • Immobilienerwerb trotz Makler ohne Provision
  • Immobilienerwerb bleibt vom Widerruf des Maklervertrages völlig unberührt
  • Eine bereits gezahlte Maklerprovision kann zurückgefordert werden.

So funktioniert der Widerruf des Maklervertrages

Angesichts der hohen Immobilienpreise und aktuell steigenden Preise für Energie und den allgemeinen Lebensunterhalt haben sich viele Immobilienkäufer sicher schon darüber geärgert, neben dem Notar, dem Grundbuchamt und der Grunderwerbssteuer auch noch die Maklerprovision zahlen zu müssen. Weil die Mehrzahl der Immobilien nur über einen Makler angeboten werden, bleibt Käufern nichts anderes übrig, als dessen Maklerprovision in ihre Budgetkalkulation einzuberechnen.

Den meisten noch unbekannt ist die Chance, eine bereits in der Vergangenheit gezahlte Maklerprovision durch den Widerruf des Maklervertrages zurückzufordern oder aber eine geforderte Provision gar nicht erst zahlen zu müssen. Das Widerrufsrecht kann einfach ausgedrückt sogar noch bis zu 1 Jahr und 14 Tage nach Abschluss des Maklervertrages ausgeübt werden, und das selbst dann noch, wenn die Maklerprovision längst schon bezahlt ist.

Widerruf Maklervertrag - Fehler beim Abschluss von Maklerverträgen

Maklern sind schon viele unterschiedliche Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen oder aber beim Abschluss des Maklervertrages unterlaufen. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir auch Ihren Vertrag auf Fehler. Wurden Sie als Verbraucher nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, beginnt die Frist innerhalb derer der Widerruf erklärt werden kann, nicht zu laufen und der Widerruf ist auch noch 1 Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich.

Die folgenden Fehler sind bereits von Gerichten festgestellt worden:

  • Makler versäumt, dem Kunden die Widerrufsbelehrung zu überreichen.
  • Dem Wortlaut der Widerrufsbelehrung war nicht eindeutig zu entnehmen, dass sich die Belehrung auf den abzuschließenden Maklervertrag bezieht.
  • Aufnahme der Maklertätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist ohne dass der Maklerkunde seinen ausdrücklichen Willen dazu erklärt hat.

Auch die Widerrufsbelehrung selbst kann fehlerhaft sein. Nur wenn der Makler die vom Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (vgl. Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB) vorgegebene Musterbelehrung verwendet hat, kann er sich laut Entscheidungen des Bundesgerichtshofes auf dessen Schutzwirkung berufen. Wenn die Musterbelehrung nicht verwendet wurde und die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann der Maklervertrag bis zu 1 Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden.

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Welche Erfahrungen gibt es zum Widerrufsrecht?

Rechtsanwalt Johannes Huber konnte schon zahlreichen Verbrauchern bei der Durchsetzung ihres Widerrufrechts helfen. In den meisten Fällen wurde zwischen den Parteien ein Vergleich geschlossen. Ist ein Vergleich nicht möglich, entscheidet das Gericht durch Urteil. Auch in diesen Fällen konnte Rechtsanwalt Johannes Huber schon zahlreiche Urteile zugunsten seiner Mandanten erzielen. Die Rechtsfolge eines erfolgreichen Widerrufs ist die Rückabwicklung des Maklervertrags und damit die Rückzahlung der Provision durch den Makler an Sie.

Widerruf Maklervertrag - Wann sollte der Widerruf erklärt werden?

Je früher Sie den Widerruf erklären, desto besser. Wichtig ist, dass der Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist erklärt wird. Diese beträgt im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung oder wenn gar nicht über das Widerrufsrecht belehrt worden ist, 1 Jahr und 14 Tage. Daher sollten Sie nicht länger als nötig warten, um den Maklervertrag zu widerrufen.

Rechtsanwalt Johannes Huber ist bundesweit im Miet- und WEG-Recht tätig, zu dem auch das Maklerrecht gehört. Als Spezialist auf diesem Gebiet bietet Rechtsanwalt Johannes Huber eine fachkundige rechtliche Vertretung an.

Sollten Sie Interesse an einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihrer Widerrufsmöglichkeit haben, füllen Sie bitte das Formular aus oder kontaktieren Sie uns per E-Mail, Post oder Telefon.

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Über Johannes Huber

Seit Juni 2010 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Schnell war klar, dass ich meine Tätigkeit selbständig am besten ausüben kann, weshalb ich mich bereits im März 2011 selbständig gemacht habe.

Anfangs war ich noch in mehreren Rechtsgebieten tätig, habe mich aber immer mehr spezialisiert, so dass ich spätestens seitdem ich den Kurs für den „Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht“ absolviert hatte, meine Spezialisierung gefunden hatte.

Neben dem reinen Miet- und WEG-Recht berate ich auch bei Übertragungen von Immobilien. Sei es beim (Ver)Kauf, bei Schenkungen oder im Rahmen von Nachlassregelungen.

Warum gerade Immobilien? Weil ich mit Immobilien seit klein auf zu tun habe. Bereits mein Großvater hatte in Immobilien investiert. Meinen Vater, der als Makler und Hausverwalter tätig war, habe ich zu Schulzeiten unterstützt. So habe ich schon früh Haus- und Betriebskostenabrechnungen erstellt und mich um Instandhaltungen oder Renovierungen gekümmert. Die Nöte und Sorgen von Immobilienbesitzern sind mir aus eigener Erfahrung bekannt.

Stuart McRae
Stuart McRae
2022-10-15
Excellent service. Listened, understood and advised in a highly competent manner, I would definitely recommend them
Walter Juri
Walter Juri
2022-10-09
Hr. Huber ist ein "TOP" Rechtsanwalt. Er hat mich mit seiner Fachkompetenz und seiner angenehmen Art sehr beeindruckt. Ich kann Hrn. Huber nur weiterempfehlen.
Ingrid Böhm
Ingrid Böhm
2022-10-04
Wir hatten ein Anliegen, welches das Gemeinschaftseigentum unserer Eigentumswohnung betraf. Der von uns mit dieser Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt konnte über einen Zeitraum von 4 Jahren keine Lösung finden. Hilfesuchend wendeten wir uns an Herrn RA Huber. Mit höchster Professionalität führte er uns über kurze Zeit zielführend durch den Prozess (einschließlich der Behebung der Probleme, die von unserem vorherigen Anwalt verursacht wurden). Herr Huber bewies große Rechtskenntnisse und fand schließlich angemessene, vernünftige sowie praktikable Lösungen. Es war fantastisch, mit ihm zusammenzuarbeiten. Vielen herzlichen Dank, Herr Huber. Mit einem Höchstmaß an Anerkennung und Wertschätzung empfehlen wir Herrn Rechtsanwalt Huber gerne jederzeit weiter. Familie Böhm
Stefan Kuscha
Stefan Kuscha
2022-10-04
Hervorragender, sehr professioneller Kontakt. Wir sind sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Huber. Klare Empfehlung!
Alexander Middendorf
Alexander Middendorf
2022-09-25
Schnell, Zuverlässig, Kompetent Gerne jederzeit wieder.
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Dr. No
2022-09-11
Sehr professionelle Kommunikation. Wir waren sehr zufrieden
sandra ML
sandra ML
2022-08-22
Erstkontakt, hervorragender Eindruck. Schnelle Kontaktaufnahme
Quick-pack GmbH Videokanal
Quick-pack GmbH Videokanal
2022-08-04
Danke für die rasche Abwicklung meines Anliegens. Sie sind sehr angenehm Johannes Huber. Eine Weiterempfehlung ist in jedem Fall berechtigt.
Karsten Dietze
Karsten Dietze
2022-08-01
Die Beratung von Herrn Rechtsanwalt Huber zu einer Fragestellung im Rahmen der Klärung eines Grundstücksverlaufs war sehr kompetent und leicht verständlich. Das Beratungsgespräch fand in einer sehr freundlichen und angenehmen Atmosphäre statt. Ich habe mich mit meinem Thema sehr gut aufgehoben gefühlt und würde mit weiteren Themen jederzeit sehr gerne wieder die Hilfe von Herrn Huber in Anspruch nehmen.

Immobilienrecht Huber - Seit 2010

Worauf man beim Erbbaurecht achten muss

Bereits seit 2010 widmen wir uns dem Thema Immobilienrecht. Den Mangel an Erfahrung haben wir anfangs durch umfangreiche Recherchen ausgeglichen. Doch auch nach vielen Berufsjahren spielt Recherche für uns immer noch eine wichtige Rolle, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Johannes Huber zu Gast bei “Einfach erklärt, Abendschau DR24”

FAQ zum Widerruf Maklervertrag

Welche Maklerverträge können widerrufen werden?

Alle Maklerverträge, die Sie als Verbraucher abgeschlossen haben und bei denen es sich um Fernabsatzgeschäfte handelt, also Verträge, die außerhalb des Büros des Maklers oder elektronisch abgeschlossen worden sind.

Können die Kosten für den Widerruf von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden?

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Ablehnung des Widerrufs eine Rechtsschutzversicherung hatten, dann muss diese in der Regel die Kosten übernehmen. Das Abschlussdatum des Maklervertrags ist hierbei nicht von Belang.

Warum lohnt sich der Widerruf eines Maklervertrages?

Nachdem der vom Makler vermittelte Kaufvertrag vom Widerruf unberührt bleibt, bleiben Sie Käufer der Immobilie, erhalten aber die von Ihnen gezahlte Provision zurück bzw. müssen diese gar nicht erst zahlen. Damit sparen sie sich zwischen 3 und 5 % des Kaufpreises und steigern dadurch die Rentabilität Ihrer Investition.

Kontakt

Wie können wir helfen?

Haben Sie Fragen, oder benötigen einen rechtlichen Rat? Wir freuen uns, Ihnen behilflich sein zu können.

Unser Standort

Unser Standort befindet sich in München.

Rechtsanwalt Johannes Huber | Immobilienrecht & Mietrecht München
Maximilianstr. 24
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Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Strategien für unsere Mandanten.

Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deutschlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.