Im Wohnraummietrecht steht der der Schutz des persönlichen Wohnbereichs und damit der Mieter im Vordergrund.
Oftmals müssen die Interessen des Vermieters zurücktreten und können nicht ohne weiteres durchgesetzt werden. Insbesondere dort, wo der Mieter gegen seine Pflichten verstößt, hat der Schutz des Mieters seine Grenzen und steht auch die Rechtsprechung zum Vermieter.
Nachdem Mietverhältnisse oft über viele Jahre bestehen, sind wir an einem guten Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter interessiert. Dies erfordert einen ausgewogenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen des Mieters als auch des Vermieters.
Dort, wo eine der Parteien ihre Pflichten verletzt oder Grenzen überschreitet, setzen wir alles daran, dass die vertraglichen Pflichten wieder eingehalten werden.
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Bereits seit 2010 widmen wir uns dem Thema Immobilienrecht. Den Mangel an Erfahrung haben wir anfangs durch umfangreiche Recherchen ausgeglichen. Doch auch nach vielen Berufsjahren spielt Recherche für uns immer noch eine wichtige Rolle, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich in einem Erstberatungsgespräch über unser Leistungsangebot. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und analysieren gemeinsam Ihre persönliche Situation.
Unser Standort befindet sich in München.
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Strategien für unsere Mandanten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deustchlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin! Gerne bin ich auch bereit, Termine außerhalb meiner Geschäftsräumlichkeiten und außerhalb der Öffnungszeiten wahrzunehmen!
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