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Kostenloses Erstgespräch vor dem Notartermin

Ihr Anwalt für den Hauskauf.Erst verstehen, dann unterschreiben.

Im kostenlosen Erstgespräch ordnet HUBER LEX Ihre Kaufsituation ein und sagt Ihnen, worauf es in Ihrem Fall ankommt und welche Schritte vor der Unterschrift sinnvoll sind. Für Haus, Eigentumswohnung, Grundstück und Neubau.

  • Über 16 Jahre Erfahrung
  • 500+ zufriedene Mandanten
  • Deutschlandweit

So läuft Ihr Erstgespräch ab.

  1. Fragebogen ausfüllen

    Rund 2 Minuten

  2. Wir sehen uns Ihre Angaben an

  3. Ihr kostenfreies Erstgespräch

    Telefon oder Online-Meeting

Erstgespräch anfragen

Antwort innerhalb eines Werktags.

Johannes Huber

Ihr Anwalt für Immobilienrecht

Bekannt aus:

  • Volksfreund
  • Bayerischer Rundfunk
  • Merkur.de
  • Frankfurter Rundschau

Erkennen Sie sich wieder?

  • „Der Notar prüft das doch sowieso.“

    Er beurkundet den Kaufvertrag und belehrt beide Seiten über dessen rechtliche Tragweite. Dabei ist er zur Neutralität verpflichtet — eine Bewertung allein Ihrer Interessen ist nicht seine Aufgabe.

  • „Der Makler sagt, das ist ein ganz normaler Vertrag.“

    Er begleitet Vermittlung und Verkaufsprozess und kennt das Objekt oft genau. Sein Interesse gilt dem Abschluss — die Absicherung des Käufers oder Verkäufers gehört nicht zu seinem Auftrag.

  • „Ich habe den Entwurf schon von einer KI erklären lassen.“

    Sie erklärt Begriffe schnell und sortiert erste Fragen. Was in Ihren Unterlagen wirklich zählt, kann sie aber nicht verlässlich einschätzen.

  • „Der Notartermin steht schon, die Zeit wird knapp.“

    Solange nicht unterschrieben ist, lässt sich etwas ändern. Und eine schnelle Abwicklung ist möglich.

  • „Ich habe mich eingelesen und bin trotzdem unsicher.“

    Vieles verstehen Sie selbst. Gerade die verbleibenden offenen Punkte können bei einer großen Investition aber entscheidend sein.

  • Trifft mehr als ein Satz zu?

    Dann ist das Erstgespräch der richtige erste Schritt. Es kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Zwei Anwälte der Kanzlei im Gespräch vor dem Eingang eines Altbaus

Wer Sie berät

Ihr Kaufvertrag landet bei Spezialisten für Immobilienrecht.

Rechtsanwalt Johannes Huber vertritt Mandanten im Immobilienrecht — außergerichtlich wie vor Gericht, in ganz Deutschland. Wer bei HUBER LEX Ihre Unterlagen durchgeht, hat vergleichbare Verträge nicht gelegentlich vor sich, sondern täglich.

  • Seit über 16 Jahren im Immobilienrecht
  • Zwei Standorte: München und Hamburg
  • Ein Team aus Spezialisten für dieses eine Gebiet
  • Buchautor: „Kaufen schlägt Mieten!“

„Wir sind keine Kanzlei, die auch Immobilienrecht macht — wir machen es ausschließlich. So sind wir echte Experten, was wir bereits in mehreren tausend Fällen eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben.“

Johannes Huber, Rechtsanwalt

Ihr Erstgespräch

Was Sie aus dem Gespräch mitnehmen.

  • Ihre Situation, eingeordnet

    Sie schildern die Immobilie und den Stand des Kaufprozesses. Wir ordnen ein, worauf es in Ihrem Fall ankommt.

  • Die Unterlagen im Blick

    Gemeinsam klären wir, welche Unterlagen vorliegen. Neben dem Kaufvertrag können Grundbuch, Teilungserklärung oder WEG-Protokolle relevant sein.

  • Ihr Zeitplan zählt mit

    Steht der Notartermin schon fest, richten wir uns danach. Eine schnelle Abwicklung ist möglich.

  • Die nächsten sinnvollen Schritte

    Sie erfahren, welche Schritte jetzt sinnvoll sind und wie HUBER LEX Sie dabei unterstützen kann.

  • Ein Preis, bevor es losgeht

    Steht danach eine Prüfung an, bekommen Sie den Pauschalpreis dafür — keine Abrechnung nach Aufwand.

  • Das Gespräch selbst kostet nichts.

    Ob und wie es danach weitergeht, entscheiden Sie.

Klartext

Was im Erstgespräch nicht passiert.

Was Sie auch ohne Auftrag mitnehmen: Klarheit darüber, worauf es in Ihrem Fall ankommt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

  • Keine Rechnung

    Das Erstgespräch ist kostenfrei — auch wenn Sie danach nicht weitermachen.

  • Kein Auftrag nebenbei

    Eine Zusammenarbeit beginnt erst, wenn Sie sich ausdrücklich dafür entscheiden.

  • Kein Druck

    Sie entscheiden in Ihrem Tempo, ob und wie es weitergeht.

  • Keine Abrechnung nach Aufwand

    Steht eine Prüfung an, nennen wir Ihnen den Pauschalpreis, bevor wir anfangen.

Was Mandanten nach der Zusammenarbeit schreiben.

Zahlreiche Mandanten profitierten bereits bei Ihrem Immobilienkauf von unserer Beratung.

Google-Bewertungen

4,9von 5

Ausgezeichnet

Basierend auf 83 Bewertungen

„Herr Rechtsanwalt Huber hat mich hervorragend beraten und vertreten. Seine fachliche Kompetenz, schnelle Reaktionszeit und klare Kommunikation haben mich überzeugt. Ich fühlte mich jederzeit bestens betreut – ein Anwalt, dem man voll vertrauen kann!“

Google-Bewertung

Bernd Gronbach

„Vielen Dank Herr Huber. Das war eine wirklich kompetente und nützliche Unterstützung bei unserer Immobilie, nicht nur eine schnell, schnell Abfertigung wie oft bei Anwälten, sondern eine sehr hilfreiche und freundliche Behandlung ! Kann ich nur empfehlen !“

Google-Bewertung

Markus Magerer

„Höchste Empfehlung. Gesamte Abwicklung war sehr kompetent, professionell, zugleich freundschaftlich und locker. Jederzeit wieder. Beste Grüße an das gesamte Team! D.Molnar“

Google-Bewertung

David Molnar

„Sehr gute Unterstützung im Bereich Immobilienrecht.Wir fühlten uns jederzeit bestens beraten und unterstützt. Absolut empfehlenswert.“

Google-Bewertung

Konstantin

„Sehr kompetenter Anwalt, erstellt sehr gute Schreiben. Uneingeschränkt zu empfehlen, insbesondere auch vor Gericht.“

Google-Bewertung

Christian Hempel

„Super freundlich und eine kompetente Erstberatung. Vielen Dank für alles.“

Google-Bewertung

Linda Stefancic

„Top-Empfehlung für Herrn Johannes Huber! Seine kompetente Beratung löste meine Immobilienstreitigkeit schnell und zu meiner Zufriedenheit. Professionell, sachkundig und engagiert. 5 Sterne!“

Google-Bewertung

Michael Zölch

„Herr Huber hat mich in meinem Fall sehr gut & professionell betreut und hat sich immer zeitnah um mein Anliegen gekümmert. Ich kann Herrn Huber nur weiterempfehlen.“

Google-Bewertung

F V

„Ich hatte nur eine unverbindliche Erstberatung bin aber von Herrn Huber und seinem Team sehr freundlich und kompetent beraten worden. Danke nochmals dafür“

Google-Bewertung

Johannes Fischer

„Herr Huber ist ein Rechtsanwalt den man weiterempfehlen kann. Er ist mir zur Seite gestanden und hat mich sehr Unterstützt.“

Google-Bewertung

Manfred Weiss

„Ich wurde durch Herrn Huber schon 2x anwaltlich unterstützt. Herr Huber zeichnet sich durch seine Klarheit, fachliche Kompetenz und vor allen Dingen durch seine Zuverlässigkeit aus. Ein Anwalt mit sehr viel Engagement für seine Mandaten. Sehr zu empfehlen.“

Google-Bewertung

simplyloveandmoney

„Hr. Huber ist ein "TOP" Rechtsanwalt. Er hat mich mit seiner Fachkompetenz und seiner angenehmen Art sehr beeindruckt. Ich kann Hrn. Huber nur weiterempfehlen.“

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Walter Juri

„Herr Huber ist wirklich ein kompetenter und toller Anwalt. Ich kann die Kanzlei nur uneingeschränkt empfehlen!! 5 Sterne absolut verdient!“

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Sabine

„Johannes Huber ist ein sehr empfehlenswerter Anwalt. Durch seine gute Expertise und Genauigkeit konnte er mir schnell und kompetent in Sachen Mieterhöhung helfen. Vielen Dank! Das hat mir viel Ärger und Kosten gespart.“

Google-Bewertung

Klaus Honner

Bekannt aus

  • Volksfreund
  • Bayerischer Rundfunk
  • Merkur.de
  • Frankfurter Rundschau

Passt das Erstgespräch zu Ihrer Situation?

Es passt besonders, wenn Sie:

  • bereits eine konkrete Immobilie gefunden haben
  • vor dem Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung stehen
  • einen Vertragsentwurf erhalten haben oder der Notartermin näher rückt
  • eine finanziell bedeutende Entscheidung treffen
  • sich bereits intensiv mit Ihrem Kauf beschäftigt haben
  • Wert auf fundierte Einordnung legen
  • relevante Risiken verstehen möchten
  • Sicherheit durch Klarheit gewinnen wollen

Es geht nicht um einen Kauf?

Auch bei Verkauf, Maklerprovision, Mietrecht, Fragen der Eigentümergemeinschaft oder der Übertragung einer Immobilie beginnt es mit einem kostenlosen Erstgespräch.

Der Ablauf ist derselbe: Im Fragebogen wählen Sie Ihr Anliegen.

Was Sie vor dem Erstgespräch wissen sollten.

Was kostet das Erstgespräch?

Nichts — auch dann nicht, wenn Sie danach keine Prüfung beauftragen.

Nach dem kostenfreien Erstgespräch erhalten Sie ein unverbindliches Angebot zum Pauschalpreis. Keine Abrechnung nach Aufwand, keine Positionen, die erst auf der Rechnung auftauchen.

Bin ich nach dem Erstgespräch zu etwas verpflichtet?

Nein. Ob Sie HUBER LEX danach beauftragen, entscheiden Sie. Eine Zusammenarbeit beginnt erst nach Ihrer Entscheidung dafür, und Umfang und Pauschalpreis einer Prüfung stehen fest, bevor wir anfangen.

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Sie beantworten ein paar Fragen zu Ihrer Immobilie und Ihrem Anliegen und sagen uns, wann wir Sie am besten erreichen. Wir sehen uns Ihre Angaben an und melden uns zu dieser Zeit, am Telefon oder im Online-Meeting.

Im Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein und nennen die nächsten sinnvollen Schritte.

So läuft es ab

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Kaufprüfung?

Am besten sobald Ihnen der Vertragsentwurf und die wesentlichen Unterlagen vorliegen und vor dem Notartermin.

In dieser Phase können offene Fragen geklärt, weitere Informationen eingeholt und sinnvolle Änderungen besprochen werden. Die ausführliche Kaufprüfung von HUBER LEX ist genau auf diese Phase vor der verbindlichen Kaufentscheidung ausgerichtet.

Warum sollte ich den Vertrag anwaltlich prüfen lassen, wenn ein Notar beteiligt ist?

Der Notar übernimmt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung und Beurkundung des Immobilienkaufs und handelt als neutrale Instanz.

HUBER LEX betrachtet Ihren Kauf dagegen aus Ihrer Perspektive als Käufer.

Dabei geht es um Fragen wie:

  • Passt der Vertrag zu dieser Immobilie?
  • Welche Risiken sind für mich relevant?
  • Welche Folgen können daraus entstehen?
  • Welche Punkte lassen sich vor der Unterschrift noch klären oder gestalten?

Berät HUBER LEX nur in München?

Nein. HUBER LEX berät Mandanten deutschlandweit. Persönliche Besprechungen sind an unseren Standorten in München und Hamburg möglich. Die meisten Mandate betreuen wir inzwischen vollständig digital.

Kann ich auch mit einem anderen Anliegen als dem Kauf anfragen?

Ja. Auch bei Verkauf, Maklerprovision, Mietrecht, Fragen der Eigentümergemeinschaft oder der Übertragung einer Immobilie beginnt es mit einem kostenlosen Erstgespräch.

Der Ablauf ist derselbe: Im Fragebogen wählen Sie Ihr Anliegen.

So läuft es ab

In drei Schritten zu Ihrem Erstgespräch.

  1. Fragebogen ausfüllen

    Rund 2 Minuten

    Art der Immobilie, Ihr Anliegen, beim Kauf der Stand des Vertrags und Ihr Zeitdruck, zuletzt wann wir Sie am besten erreichen. Dazu Name, Telefonnummer und E-Mail — mehr braucht es nicht.

  2. Wir sehen uns Ihre Angaben an

    Auf dieser Grundlage bereiten wir das Gespräch vor, damit wir nicht bei null anfangen, wenn wir uns bei Ihnen melden.

  3. Ihr kostenfreies Erstgespräch

    Telefon oder Online-Meeting

    Wir ordnen Ihre Kaufsituation ein und nennen die nächsten sinnvollen Schritte. Steht danach eine Prüfung an, bekommen Sie den Pauschalpreis dafür.

Solange nicht unterschrieben ist, lässt sich etwas ändern.

  • Schnelle Abwicklung
  • Flexibel per Mail, Telefon oder Online-Meeting
  • Sicherheit bei Ihrer Immobilie

Erstgespräch anfragen

Um welche Art an Immobilie handelt es sich?

Schritt 1 von 6

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