
Kündigung und Räumung in München
Mietverhältnisse klar beenden und den Weg zur Räumung rechtssicher gestalten.
HUBER LEX begleitet Vermieter in München von der Prüfung des Kündigungsgrundes über die Kündigung bis zur gerichtlichen Durchsetzung und Räumung.

Johannes Huber
Rechtsanwalt für Immobilienrecht
Eine Kanzlei, die Immobilienrecht nicht auch macht, sondern ausschließlich.
- Seit über 16 Jahren im Immobilienrecht
- Zwei Standorte: München und Hamburg
- Ein Team aus Spezialisten für dieses eine Gebiet
- Buchautor: „Kaufen schlägt Mieten!“
Ausgangssituation
Wenn ein Mietverhältnis enden soll, entscheidet der richtige Weg über das weitere Verfahren.
Vielleicht kennen Sie eine dieser Situationen:
- Es bestehen erhebliche Mietrückstände.
- Sie benötigen die Wohnung für sich oder Ihre Familie.
- Vertragliche Pflichten werden wiederholt verletzt.
- Eine bereits ausgesprochene Kündigung führt bislang zu keiner Übergabe der Immobilie.
Jetzt kommt es darauf an, Kündigungsgrund, Fristen und Vorgehen sauber aufeinander abzustimmen.
HUBER LEX prüft Ihre Situation und zeigt Ihnen, welche Schritte rechtlich möglich und praktisch sinnvoll sind.
Kündigungsgründe
Jeder Kündigungsgrund stellt eigene Anforderungen an Begründung, Frist und Nachweis.
HUBER LEX begleitet Vermieter insbesondere bei:
Eigenbedarf
Prüfung der Voraussetzungen und rechtliche Vorbereitung einer Eigenbedarfskündigung.
Zahlungsverzug
Mietrückstände einordnen und die Voraussetzungen für ordentliche oder außerordentliche Schritte prüfen.
Vertragsverletzungen
Wiederholte oder erhebliche Pflichtverletzungen bewerten und die passende Reaktion vorbereiten.
Ordentliche Kündigung
Kündigungsgrund und Fristen prüfen und die Erklärung rechtlich sauber gestalten.
Außerordentliche Kündigung
Sachverhalte einordnen, bei denen eine kurzfristigere Beendigung des Mietverhältnisses in Betracht kommt.
Bereits ausgesprochene Kündigung
Wirksamkeit und nächsten Verfahrensschritt prüfen, wenn das Mietverhältnis bereits gekündigt wurde.
Von der Kündigung zur Räumung
Eine wirksame Kündigung schafft die Grundlage. Die tatsächliche Übergabe beendet den Konflikt.
Mit dem Ausspruch der Kündigung ist der praktische Weg häufig noch offen. Zieht der Mieter innerhalb der vorgesehenen Frist aus, kann die Immobilie regulär zurückgegeben werden. Bleibt die Übergabe aus, kann eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich werden.
HUBER LEX begleitet Sie je nach Situation bei:
- außergerichtlicher Kommunikation
- Fristsetzung und Vorbereitung der nächsten Schritte
- Räumungsklage
- gerichtlichem Verfahren
- Vergleichsverhandlungen
- Vorbereitung der Vollstreckung
- Abstimmung rund um die Rückgabe der Immobilie
Das Ziel ist ein klarer Weg vom Kündigungsgrund bis zur tatsächlichen Rückgabe.

Räumungsklage
Wenn die Wohnung zurückgegeben werden soll, braucht die Räumung einen klaren rechtlichen Fahrplan.
Eine Räumungsklage kommt typischerweise in Betracht, wenn das Mietverhältnis beendet ist und die Immobilie weiterhin genutzt wird.
Vor Einleitung des Verfahrens prüft HUBER LEX unter anderem:
- die Wirksamkeit der Kündigung
- Kündigungsgrund und Dokumentation
- relevante Fristen
- bisherige Korrespondenz
- mögliche Einwendungen
- wirtschaftlich sinnvolle Lösungswege
Anschließend wissen Sie, welcher Verfahrensweg zu Ihrer konkreten Situation passt.
Für Vermieter
Für Eigentümer zählt am Ende auch, wann sie wieder über ihre Immobilie verfügen können.
Eine Kündigung betrifft mehr als eine juristische Erklärung.
Es geht häufig um:
- laufende Mietausfälle
- die weitere Nutzung der Immobilie
- persönliche Planung bei Eigenbedarf
- Verkaufsabsichten
- notwendige Arbeiten am Objekt
- wirtschaftliche Planungssicherheit
Deshalb betrachtet HUBER LEX neben der Rechtslage auch das Ziel, das Sie mit dem Verfahren erreichen möchten.
Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Chancen, Vorgehen und nächsten Schritten.

HUBER LEX
Klare Positionen schaffen Orientierung in angespannten Mietverhältnissen.
HUBER LEX verbindet juristische Prüfung mit einem lösungsorientierten Vorgehen. Dabei stehen vier Fragen im Mittelpunkt:
Was ist rechtlich möglich?
Welche Nachweise brauchen wir?
Welcher Weg führt sinnvoll zum Ziel?
Welche nächsten Schritte sollten jetzt erfolgen?
Konflikte werden zielgerichtet bearbeitet. Wo eine tragfähige Einigung möglich ist, kann sie wirtschaftlich sinnvoll sein. Wo Durchsetzung erforderlich wird, begleitet HUBER LEX den gerichtlichen Weg.
Drei Schrittevom Kündigungsgrund zum klaren weiteren Vorgehen.
Situation und Ziel klären
Sie schildern das Mietverhältnis, den bisherigen Verlauf und das Ergebnis, das Sie erreichen möchten.
HUBER LEX prüft und setzt die nächsten Schritte auf
Kündigungsgrund, Unterlagen, Fristen und rechtliche Möglichkeiten werden geprüft.
Anschließend wird das passende Vorgehen vorbereitet.
Ihr Anspruch wird weiterverfolgt
HUBER LEX begleitet Sie bei der Kündigung, der außergerichtlichen Kommunikation und bei Bedarf im Räumungsverfahren.
Sie wissen jederzeit, wo das Verfahren steht und welcher nächste Schritt folgt.

Verbindung zum Mietrecht
Viele Kündigungsfragen beginnen bereits im laufenden Mietverhältnis.
Mietrückstände, Vertragsverletzungen oder andere Konflikte entwickeln sich häufig über einen längeren Zeitraum. Eine frühe rechtliche Einordnung kann deshalb helfen, die spätere Strategie sauber vorzubereiten.
Für allgemeine Fragen zu Mietvertrag, Mieterhöhung oder laufenden Mietverhältnissen:
Unverbindlich, am Telefon oder im Online-Meeting.
Häufige Fragen zu Kündigung und Räumung in München.
Wann kann ein Vermieter einen Mietvertrag kündigen?
Das hängt von der konkreten Situation und der Art der Kündigung ab.
Typische Gründe können beispielsweise Eigenbedarf, erhebliche Mietrückstände oder relevante Vertragsverletzungen sein. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und eine rechtlich passende Begründung.
Wann ist eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen möglich?
Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen.
Für die konkrete Bewertung sind Höhe, Dauer und Zusammensetzung des Rückstands relevant. Vor Ausspruch der Kündigung sollte die Situation deshalb genau geprüft werden.
Was muss bei einer Eigenbedarfskündigung beachtet werden?
Der Eigenbedarf und die Person, für die die Immobilie benötigt wird, müssen nachvollziehbar dargestellt werden. Zusätzlich spielen die konkrete Wohnsituation und die gesetzlichen Kündigungsfristen eine wichtige Rolle.
HUBER LEX prüft die Situation und bereitet die Kündigung auf dieser Grundlage vor.
Was passiert, wenn der Mieter trotz Kündigung in der Wohnung bleibt?
Besteht ein Anspruch auf Rückgabe und erfolgt die Übergabe nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, kann die Räumung gerichtlich durchgesetzt werden.
Der typische nächste Schritt ist dann die Prüfung und gegebenenfalls Erhebung einer Räumungsklage.
Wie lange dauert eine Räumungsklage?
Die Verfahrensdauer hängt unter anderem vom zuständigen Gericht, dem Sachverhalt, den Einwendungen der Gegenseite und dem Verlauf des Prozesses ab.
Nach Prüfung Ihrer Situation kann HUBER LEX den möglichen Ablauf konkreter einordnen.
Kann während eines Räumungsverfahrens eine Einigung erzielt werden?
Ja. Auch während eines laufenden Verfahrens können Vereinbarungen möglich sein, beispielsweise über einen verbindlichen Auszugstermin.
Ob eine solche Lösung sinnvoll ist, hängt von Ihren Zielen und der konkreten Verfahrenssituation ab.
Welche Unterlagen sind für die Prüfung wichtig?
Im Erstkontakt kann geklärt werden, welche Dokumente für Ihren Fall zusätzlich benötigt werden.
Hilfreich sind insbesondere:
- Mietvertrag
- bisherige Kündigungen und Abmahnungen
- Korrespondenz mit dem Mieter
- Übersicht über mögliche Mietrückstände
- Zahlungsnachweise
- Unterlagen zum jeweiligen Kündigungsgrund
Berät HUBER LEX bei Kündigung und Räumung nur in München?
Nein. HUBER LEX berät Mandanten deutschlandweit. Persönliche Besprechungen sind an unseren Standorten in München und Hamburg möglich. Die meisten Mandate betreuen wir inzwischen vollständig digital.
Mietverhältnisse klar beenden und den Weg zur Räumung rechtssicher gestalten.
Ob Eigenbedarf, Mietrückstände, Vertragsverletzung oder eine bereits ausgesprochene Kündigung: HUBER LEX prüft Ihre Situation und zeigt Ihnen, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.



