Wir prüfen Ihren Bauträger-Kaufvertrag!

Sie befinden sich gerade in Verhandlungen über den Kauf einer Immobilie mit einem Bauträger? Wir überprüfen Ihren Bauträgervertrag, um die besten Bedingungen für Sie zu sichern.

Profitieren Sie von unserer Expertise. Wir vertreten Ihr Interesse und bewahren Sie vor unangenehmen Überraschungen. Rufen Sie uns jetzt an!

Direkt anrufen und beraten lassen

Das telefonische Erstgespräch ist kostenfrei & unverbindlich.

Böse Überraschungen während der Bauphase? Nicht mit uns!

Maklervertrag Widerrufsrecht

In Deutschland ist jede Vertragspartei selbst dafür verantwortlich, dass im Bauträgervertrag die für sie wichtigen Regelungen aufgenommen werden.  Wird dieser Prüfung nicht ausreichend Aufmerksamkeit gewidmet, dann kann es während des Baus oder Umbaus der Immobilie zu bösen Überraschungen kommen:

  • Ist die Baubeschreibung nicht einwandfrei festgehalten, besteht die Gefahr, dass durch spätere Korrekturen die Gesamtausgaben in die Höhe getrieben werden und Sie keine Kontrolle über die Bauausführung haben.
  • Durch einen verzögerten Baubeginn fallen für Sie Mehrkosten an.
  • Nur wenn der Fertigstellungstermin festgehalten wurde, können Sie bei Verzögerungen rechtliche Schritte einleiten.
  • Der Bau oder Umbau Ihrer Immobilie kann aufgrund eines Baustreiks nicht fortgesetzt werden – überprüfen Sie, ob durch eine Preisbindungsfrist der vereinbarte Festpreis nachträglich angehoben werden kann.

3 gute Gründe für uns

Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben schon über 100 Mandanten beim Kauf begleitet. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und Expertise.

Rechts­sicherheit für Sie und Ihren Traum

Wir prüfen Ihren (Ver-) Kaufvertrag und relevanten Unterlagen und Sie sind vor bösen Überraschungen geschützt.

Festpreis

Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein unverbindliches, transparentes Angebot. Ein Fixpreis – keine Zusatz- oder versteckten Kosten.

Prüfung trotz Erstellung durch einen Notar nötig?

Sicher haben Sie sich schon gefragt, ob die Überprüfung des Bauträgervertrags notwendig ist, nachdem dieser von einem Notar erstellt worden ist. Im Gegensatz zu einem Notar, der Sie lediglich über den Inhalt des ausgearbeiteten Vertrags aufklärt, klären wir Sie über eventuell nachteilige Vertragsklauseln auf und vertreten Ihre Interessen.

Neben dem Kaufvertrag selbst werden von uns auch weitere relevante Unterlagen geprüft, wie z. B.:

  • Grundbuchauszug, Flurkarte, Baugenehmigung etc.
  • Einschätzung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und steuerlicher Folgen der vereinbarten Klauseln (z. B. Einschätzung des Festpreises).
  • Hinweise auf rechtliche Fallstricke des Bauträgervertrags.
 

Die zur Anpassung des Immobilienkaufvertrages notwendige Kommunikation mit Ihrem Vertragspartner bzw. dem Notar übernehmen wir für Sie.

Mietvertrag kaufen

Fallbeispiele

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Beispiel #1:

Baurechtlich nicht genehmigte Bauten auf Ihrem Grundstück

Ein Problem für Käufer und Verkäufer – Hier können aufgrund von fehlenden Genehmigungen, für z.B. Stellplätze oder Anbauten, hohe Kosten auf Sie zukommen, die Ihnen im Vorfeld nicht bekannt waren.

Konsequenz: Hohe Kosten für die Nachgenehmigung oder eine Nutzungsuntersagung, die zum Wertverlust der Immobilie führt.

Widerruf Maklervertrag

Beispiel #2:

Einzug des Käufers vor dem Erhalt des Kaufpreises

Hierdurch können sich erhebliche Probleme entwickeln. Denn sollten Sie im Falle von Problemen bei der Abwicklung keine zusätzlichen Vorkehrungen im Kaufvertrag abgeschlossen haben, kann es sehr zeit- und kostenintensiv werden.

Konsequenz: Der Käufer kann in die Immobilie einziehen, ohne den Kaufpreis vorher zu bezahlen.

Bürgschaft Miete

Beispiel #3:

Regelung zur Räumung des Verkäufers

Haben Sie vertraglich geregelt, wann der Verkäufer die von Ihnen gekaufte Immobilie zu räumen hat? Wenn nicht, kann es hier zu Verzögerungen Ihres Einzugs oder sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen für Sie kommen.

Konsequenz: Trotz Zahlung des Kaufpreises kann der Einzug nicht erfolgen. Das führt i.d.R. zu größerem zeitlichen Verzug.

Unsere Mandanten berichten

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Unkomplizierte Abwicklung per Telefon oder per E-Mail möglich.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Über uns

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Rechtsanwalt Johannes Huber
Bekannt aus:

Logo_Bayerischer_Rundfunk_grau

Johannes Huber ist mit seiner Kanzlei bereits seit mehr als 12 Jahren als Anwalt tätig – spezialisiert auf das Immobilienrecht und alle verwandten Themen. Von zwei Standorten aus in München und in Bad Wörishofen betreut das Team von Johannes Huber bundesweit Mandanten. Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deutschlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

„Wir sind keine Kanzlei, die auch Immobilienrecht macht – wir machen es ausschließlich! So sind wir echte Experten, was wir bereits in mehreren tausend Fällen eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben.”

Über uns

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„Wir sind keine Kanzlei, die auch Immobilienrecht macht – wir machen es ausschließlich! So sind wir echte Experten, was wir bereits in mehreren tausend Fällen eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben.”

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Unser Standort in München

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Unser Standort in Bad Wörishofen

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Gerne können Sie über das Kontaktformular einen Rückruf anfordern. Wir werden anschließend so schnell wie möglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen – in der Regel geschieht dies noch am gleichen Tag oder am Folgetag.

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