Sie befinden sich gerade in Verhandlungen über den Kauf einer Immobilie mit einem Bauträger? Wir überprüfen Ihren Bauträgervertrag, um die besten Bedingungen für Sie zu sichern.
Profitieren Sie von unserer Expertise. Wir vertreten Ihr Interesse und bewahren Sie vor unangenehmen Überraschungen. Rufen Sie uns jetzt an!
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Das telefonische Erstgespräch ist kostenfrei & unverbindlich.
In Deutschland ist jede Vertragspartei selbst dafür verantwortlich, dass im Bauträgervertrag die für sie wichtigen Regelungen aufgenommen werden. Wird dieser Prüfung nicht ausreichend Aufmerksamkeit gewidmet, dann kann es während des Baus oder Umbaus der Immobilie zu bösen Überraschungen kommen:
Wir haben schon über 100 Mandanten beim Kauf begleitet. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und Expertise.
Wir prüfen Ihren (Ver-) Kaufvertrag und relevanten Unterlagen und Sie sind vor bösen Überraschungen geschützt.
Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein unverbindliches, transparentes Angebot. Ein Fixpreis – keine Zusatz- oder versteckten Kosten.
Sicher haben Sie sich schon gefragt, ob die Überprüfung des Bauträgervertrags notwendig ist, nachdem dieser von einem Notar erstellt worden ist. Im Gegensatz zu einem Notar, der Sie lediglich über den Inhalt des ausgearbeiteten Vertrags aufklärt, klären wir Sie über eventuell nachteilige Vertragsklauseln auf und vertreten Ihre Interessen.
Neben dem Kaufvertrag selbst werden von uns auch weitere relevante Unterlagen geprüft, wie z. B.:
Die zur Anpassung des Immobilienkaufvertrages notwendige Kommunikation mit Ihrem Vertragspartner bzw. dem Notar übernehmen wir für Sie.
Ein Problem für Käufer und Verkäufer – Hier können aufgrund von fehlenden Genehmigungen, für z.B. Stellplätze oder Anbauten, hohe Kosten auf Sie zukommen, die Ihnen im Vorfeld nicht bekannt waren.
Konsequenz: Hohe Kosten für die Nachgenehmigung oder eine Nutzungsuntersagung, die zum Wertverlust der Immobilie führt.
Hierdurch können sich erhebliche Probleme entwickeln. Denn sollten Sie im Falle von Problemen bei der Abwicklung keine zusätzlichen Vorkehrungen im Kaufvertrag abgeschlossen haben, kann es sehr zeit- und kostenintensiv werden.
Konsequenz: Der Käufer kann in die Immobilie einziehen, ohne den Kaufpreis vorher zu bezahlen.
Haben Sie vertraglich geregelt, wann der Verkäufer die von Ihnen gekaufte Immobilie zu räumen hat? Wenn nicht, kann es hier zu Verzögerungen Ihres Einzugs oder sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen für Sie kommen.
Konsequenz: Trotz Zahlung des Kaufpreises kann der Einzug nicht erfolgen. Das führt i.d.R. zu größerem zeitlichen Verzug.
AusgezeichnetBasierend auf 33 BewertungenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Stuart McRae2022-10-15Excellent service. Listened, understood and advised in a highly competent manner, I would definitely recommend themTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Walter Juri2022-10-09Hr. Huber ist ein "TOP" Rechtsanwalt. Er hat mich mit seiner Fachkompetenz und seiner angenehmen Art sehr beeindruckt. Ich kann Hrn. Huber nur weiterempfehlen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Ingrid Böhm2022-10-04Wir hatten ein Anliegen, welches das Gemeinschaftseigentum unserer Eigentumswohnung betraf. Der von uns mit dieser Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt konnte über einen Zeitraum von 4 Jahren keine Lösung finden. Hilfesuchend wendeten wir uns an Herrn RA Huber. Mit höchster Professionalität führte er uns über kurze Zeit zielführend durch den Prozess (einschließlich der Behebung der Probleme, die von unserem vorherigen Anwalt verursacht wurden). Herr Huber bewies große Rechtskenntnisse und fand schließlich angemessene, vernünftige sowie praktikable Lösungen. Es war fantastisch, mit ihm zusammenzuarbeiten. Vielen herzlichen Dank, Herr Huber. Mit einem Höchstmaß an Anerkennung und Wertschätzung empfehlen wir Herrn Rechtsanwalt Huber gerne jederzeit weiter. Familie BöhmTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Stefan Kuscha2022-10-04Hervorragender, sehr professioneller Kontakt. Wir sind sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Huber. Klare Empfehlung!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Alexander Middendorf2022-09-25Schnell, Zuverlässig, Kompetent Gerne jederzeit wieder.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Dr. No2022-09-11Sehr professionelle Kommunikation. Wir waren sehr zufriedenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.sandra ML2022-08-22Erstkontakt, hervorragender Eindruck. Schnelle KontaktaufnahmeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Quick-pack GmbH Videokanal2022-08-04Danke für die rasche Abwicklung meines Anliegens. Sie sind sehr angenehm Johannes Huber. Eine Weiterempfehlung ist in jedem Fall berechtigt.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Karsten Dietze2022-08-01Die Beratung von Herrn Rechtsanwalt Huber zu einer Fragestellung im Rahmen der Klärung eines Grundstücksverlaufs war sehr kompetent und leicht verständlich. Das Beratungsgespräch fand in einer sehr freundlichen und angenehmen Atmosphäre statt. Ich habe mich mit meinem Thema sehr gut aufgehoben gefühlt und würde mit weiteren Themen jederzeit sehr gerne wieder die Hilfe von Herrn Huber in Anspruch nehmen.
Unkomplizierte Abwicklung per Telefon oder per E-Mail möglich.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Rechtsanwalt Johannes Huber
Bekannt aus:
Johannes Huber ist mit seiner Kanzlei bereits seit mehr als 12 Jahren als Anwalt tätig – spezialisiert auf das Immobilienrecht und alle verwandten Themen. Von zwei Standorten aus in München und in Bad Wörishofen betreut das Team von Johannes Huber bundesweit Mandanten. Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deutschlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
„Wir sind keine Kanzlei, die auch Immobilienrecht macht – wir machen es ausschließlich! So sind wir echte Experten, was wir bereits in mehreren tausend Fällen eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben.”
Rechtsanwalt Johannes Huber
Bekannt aus:
Johannes Huber ist mit seiner Kanzlei bereits seit mehr als 12 Jahren als Anwalt tätig – spezialisiert auf das Immobilienrecht und alle verwandten Themen. Von zwei Standorten aus in München und in Bad Wörishofen betreut das Team von Johannes Huber bundesweit Mandanten. Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deutschlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
„Wir sind keine Kanzlei, die auch Immobilienrecht macht – wir machen es ausschließlich! So sind wir echte Experten, was wir bereits in mehreren tausend Fällen eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben.”
Unser Standort in München
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