Bei uns dreht sich alles rund um das Immobilienrecht. Nachdem aber auch das Immobilienrecht noch ein weites Feld ist, haben wir uns auf die Bereiche Miet- und WEG-Recht, sowie auf die Übertragung von Immobilien, sei es im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, Schenkung oder dem klassischen Kauf spezialisiert.
Im Bau- und Architektenrecht, sowie im öffentlichen Baurecht arbeiten wir mit spezialisierten Kollegen zusammen, sodass wir Lösungen von verschiedenen Spezialisten aus einer Hand anbieten können.
Spezialisierte Kanzleien sind in Großstädten öfter anzutreffen, als in ländlichen Regionen.
Wir sind dennoch überzeugt, dass immer umfangreichere Vorschriften und Rechtsprechung eine fundierte ebenso umfangreiche und tiefgreifende Rechtskenntnis erfordern.
Im Wohnraummietrecht steht der der Schutz des persönlichen Wohnbereichs und damit der Mieter im Vordergrund.
Oftmals müssen die Interessen des Vermieters zurücktreten und können nicht ohne weiteres durchgesetzt werden.
Bei der Übertragung von Immobilien wird bereits dadurch, dass eine notarielle Beurkundung notwendig ist, die Qualität der Verträge sichergestellt.
Wichtig ist hier jedoch, dass die vom Notar oft verwendeten Formularverträge auf den jeweiligen Einzelfall angepasst werden.
Auch wenn das WoEigG nur über wenige Paragrafen verfügt, ist es ein umfangreiches Rechtsgebiet, das wie kaum ein anderes durch Rechtsprechung geprägt worden ist. Es müssen sowohl die Interessen der kleinsten WEG mit zwei Eigentümern, als auch von großen Gemeinschaften mit mehreren 100 Einheiten unter einen Hut gebracht werden.
Anders als das Wohnraummietrecht ist das Gewerberaummietrecht kein so enges Korsett. Der Gestaltungsspielraum von Mietverträgen im Gewerberaummietrecht ist wesentlich größer. Gerade deshalb besteht im Gewerberaummietrecht ein wesentlich größerer Beratungsbedarf.
Oft wird die Leistung eines Maklers geringgeschätzt, weil er für scheinbar geringen Aufwand eine hohe Provision kassiert. Viele übersehen dabei, dass ein guter Makler sowohl dem Käufer, als auch den Verkäufer, Mieter oder Vermieter viel Arbeit abnimmt.
Um sicherzustellen, dass Ihre Interessen im Kaufvertrag berücksichtigt werden und keine nachteiligen Regelungen enthalten sind, sollten Sie den Kaufvertragsentwurf von einem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.
AusgezeichnetBasierend auf 33 BewertungenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Stuart McRae2022-10-15Excellent service. Listened, understood and advised in a highly competent manner, I would definitely recommend themTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Walter Juri2022-10-09Hr. Huber ist ein "TOP" Rechtsanwalt. Er hat mich mit seiner Fachkompetenz und seiner angenehmen Art sehr beeindruckt. Ich kann Hrn. Huber nur weiterempfehlen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Ingrid Böhm2022-10-04Wir hatten ein Anliegen, welches das Gemeinschaftseigentum unserer Eigentumswohnung betraf. Der von uns mit dieser Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt konnte über einen Zeitraum von 4 Jahren keine Lösung finden. Hilfesuchend wendeten wir uns an Herrn RA Huber. Mit höchster Professionalität führte er uns über kurze Zeit zielführend durch den Prozess (einschließlich der Behebung der Probleme, die von unserem vorherigen Anwalt verursacht wurden). Herr Huber bewies große Rechtskenntnisse und fand schließlich angemessene, vernünftige sowie praktikable Lösungen. Es war fantastisch, mit ihm zusammenzuarbeiten. Vielen herzlichen Dank, Herr Huber. Mit einem Höchstmaß an Anerkennung und Wertschätzung empfehlen wir Herrn Rechtsanwalt Huber gerne jederzeit weiter. Familie BöhmTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Stefan Kuscha2022-10-04Hervorragender, sehr professioneller Kontakt. Wir sind sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Huber. Klare Empfehlung!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Alexander Middendorf2022-09-25Schnell, Zuverlässig, Kompetent Gerne jederzeit wieder.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Dr. No2022-09-11Sehr professionelle Kommunikation. Wir waren sehr zufriedenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.sandra ML2022-08-22Erstkontakt, hervorragender Eindruck. Schnelle KontaktaufnahmeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Quick-pack GmbH Videokanal2022-08-04Danke für die rasche Abwicklung meines Anliegens. Sie sind sehr angenehm Johannes Huber. Eine Weiterempfehlung ist in jedem Fall berechtigt.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Karsten Dietze2022-08-01Die Beratung von Herrn Rechtsanwalt Huber zu einer Fragestellung im Rahmen der Klärung eines Grundstücksverlaufs war sehr kompetent und leicht verständlich. Das Beratungsgespräch fand in einer sehr freundlichen und angenehmen Atmosphäre statt. Ich habe mich mit meinem Thema sehr gut aufgehoben gefühlt und würde mit weiteren Themen jederzeit sehr gerne wieder die Hilfe von Herrn Huber in Anspruch nehmen.
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Unsere Kanzlei hat sich auf den Beratungsbereich des Miet- und WEG-Rechts, sowie auf die Übertragung von Immobilien spezialisiert. Hierbei unterstützen wir beim Erwerb, bei Schenkungen oder im Rahmen von Nachlassregelungen.
Der Kanzleigründer Johannes Huber wurde 1981 in München geboren. Sein Jurastudium begann er in Freiburg i.Br., verbrachte ein Jahr in Pisa (Italien) und schloss das 1. und 2. Staatsexamen mit Prädikat in München ab. In seiner Wahlstation seines Referendariats arbeitete er in einer internationalen Anwaltskanzlei in Singapur.
Seine Affinität zu Immobilien liegt in der Familie: Johannes Huber wuchs bereits mit dem Thema Immobilien auf, da sein Großvater in Immobilien investierte und sein Vater als Makler tätig war.
Unser Standort befindet sich in München.
Rechtsanwalt Johannes Huber | Immobilienrecht & Mietrecht München
Maximilianstr. 24
80539 München
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Strategien für unsere Mandanten.
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