Bei uns dreht sich alles rund um das Immobilienrecht. Nachdem aber auch das Immobilienrecht noch ein weites Feld ist, haben wir uns auf die Bereiche Miet- und WEG-Recht, sowie auf die Übertragung von Immobilien, sei es im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, Schenkung oder dem klassischen Kauf spezialisiert.
Im Bau- und Architektenrecht, sowie im öffentlichen Baurecht arbeiten wir mit spezialisierten Kollegen zusammen, sodass wir Lösungen von verschiedenen Spezialisten aus einer Hand anbieten können.
Spezialisierte Kanzleien sind in Großstädten öfter anzutreffen, als in ländlichen Regionen.
Wir sind dennoch überzeugt, dass immer umfangreichere Vorschriften und Rechtsprechung eine fundierte ebenso umfangreiche und tiefgreifende Rechtskenntnis erfordern.
Im Wohnraummietrecht steht der der Schutz des persönlichen Wohnbereichs und damit der Mieter im Vordergrund.
Oftmals müssen die Interessen des Vermieters zurücktreten und können nicht ohne weiteres durchgesetzt werden.
Bei der Übertragung von Immobilien wird bereits dadurch, dass eine notarielle Beurkundung notwendig ist, die Qualität der Verträge sichergestellt.
Wichtig ist hier jedoch, dass die vom Notar oft verwendeten Formularverträge auf den jeweiligen Einzelfall angepasst werden.
Auch wenn das WoEigG nur über wenige Paragrafen verfügt, ist es ein umfangreiches Rechtsgebiet, das wie kaum ein anderes durch Rechtsprechung geprägt worden ist. Es müssen sowohl die Interessen der kleinsten WEG mit zwei Eigentümern, als auch von großen Gemeinschaften mit mehreren 100 Einheiten unter einen Hut gebracht werden.
Anders als das Wohnraummietrecht ist das Gewerberaummietrecht kein so enges Korsett. Der Gestaltungsspielraum von Mietverträgen im Gewerberaummietrecht ist wesentlich größer. Gerade deshalb besteht im Gewerberaummietrecht ein wesentlich größerer Beratungsbedarf.
Oft wird die Leistung eines Maklers geringgeschätzt, weil er für scheinbar geringen Aufwand eine hohe Provision kassiert. Viele übersehen dabei, dass ein guter Makler sowohl dem Käufer, als auch den Verkäufer, Mieter oder Vermieter viel Arbeit abnimmt.
Um sicherzustellen, dass Ihre Interessen im Kaufvertrag berücksichtigt werden und keine nachteiligen Regelungen enthalten sind, sollten Sie den Kaufvertragsentwurf von einem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 83 Bewertungen Patze König2024-11-25Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe Herrn Huber eine Anfrage gestellt und recht schnell einen Rückruf erhalten. Zwar teilte mir Hr. Huber mit, dass er momentan keine Kapazitäten hat, dennoch gab er mir eine Einschätzung zu meinem Fall. Sehr freundlich und nett. Nur zu Empfehlen. Melanie Irger2024-11-16Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundlich und kompetent. Absolut empfehlenswert! Elisabeth Koch2024-11-04Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin höchst zufrieden, gute Beratung und diese sehr erfolgreich durchgeführt. In Sachen Immobilien: nur diese Kanzlei ! jacqcar2024-10-29Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Schnelle, freundliche und professionelle Bearbeitung. Sehr zufrieden. Stefan Schütz2024-10-28Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Kürzlich habe ich die Dienste von Johannes Huber in Anspruch genommen und bin ausgesprochen zufrieden mit der Unterstützung, die ich erhalten habe. Seine Expertise im Immobilienrecht ist beeindruckend, und er hat mir geholfen, komplexe rechtliche Fragen klar und verständlich zu erläutern. Die Kommunikation war stets professionell und zeitnah, was den gesamten Prozess sehr angenehm gemacht hat. Ich fühlte mich in jeder Phase gut betreut und konnte auf seine fundierte Beratung vertrauen. Ich kann Herrn Huber jedem empfehlen, der kompetente Unterstützung im Immobilienrecht sucht. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit! Marcel Gebauer2024-10-15Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Als Mandant fand ich die Kommunikation mit Herr Huber äußerst amüsant. Ich wurde in jeglichen Themen bis ins Detail aufgeklärt und mein Anliegen wurde mit vollster Zufriedenheit erledigt. In Zukunft ist Herr Huber meine einzige Anlaufstelle wenn’s um Immobilienrecht geht. Vielen Dank. Yusuf Akbulut2024-10-11Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich danke Herr Huber für die tolle Beratung. Sehr schnell und kompetent. Vielen herzlichen Dank! Dierk Schindler2024-09-07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Professionell, mit Augenmaß und sehr angenehm in der Kommunikation.
Klicken Sie auf den Button, füllen Sie das kurze Formular aus und vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch.
Sobald Sie Ihre Anfrage gestellt haben, erhalten Sie innerhalb von 2 Stunden einen Rückruf – 100 % kostenfrei.
Sie erhalten umgehend ein Festpreis-Angebot, das alle Leistungen und Kosten enthält – 100% transparent und unverbindlich.
Unsere zufriedenen Mandanten sprechen für sich:
Das sagen unsere Klienten über unsere Leistungen und unseren Service.
Im ersten Beratungsgespräch besprechen wir Ihre Situation und welche Ziele verfolgt werden sollen.
Wir erhalten Ihre Unterlagen, um den Fall zu prüfen.
Wir erläutern Ihre Situation und klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Dies kann telefonisch oder online erfolgen.
Sie treffen die Entscheidung über die nächsten Schritte und Gemeinsam setzen wir die notwendigen Schritte um.
Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich in einem Erstberatungsgespräch über unser Leistungsangebot. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und analysieren gemeinsam Ihre persönliche Situation.
Unsere Kanzlei hat sich auf den Beratungsbereich des Miet- und WEG-Rechts, sowie auf die Übertragung von Immobilien spezialisiert. Hierbei unterstützen wir beim Erwerb, bei Schenkungen oder im Rahmen von Nachlassregelungen.
Der Kanzleigründer Johannes Huber wurde 1981 in München geboren. Sein Jurastudium begann er in Freiburg i.Br., verbrachte ein Jahr in Pisa (Italien) und schloss das 1. und 2. Staatsexamen mit Prädikat in München ab. In seiner Wahlstation seines Referendariats arbeitete er in einer internationalen Anwaltskanzlei in Singapur.
Seine Affinität zu Immobilien liegt in der Familie: Johannes Huber wuchs bereits mit dem Thema Immobilien auf, da sein Großvater in Immobilien investierte und sein Vater als Makler tätig war.
Unser Standort befindet sich in München.
Rechtsanwalt Johannes Huber | Immobilienrecht & Mietrecht München
Maximilianstr. 24
80539 München
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Strategien für unsere Mandanten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deustschlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin! Gerne bin ich auch bereit, Termine außerhalb meiner Geschäftsräumlichkeiten und außerhalb der Öffnungszeiten wahrzunehmen!
Montag bis Donnerstag: 9 – 17 Uhr
Freitag: 9 – 12 Uhr
Copyright © 2024: Huber Lex, Kanzlei für Immobilienrecht. Alle Rechte vorbehalten