Bei Fernabsatz- oder Haustürgeschäften haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht (sofern der Makler darüber aufgeklärt hat). Eine Kündigung ist bei befristeten Maklerverträgen aus wichtigem Grund möglich. Wir können feststellen, ob:
der Auftraggeber den Maklervertrag widerrufen konnte.
der Auftraggeber den Maklervertrag kündigen konnte.
Eine Kündigung oder ein Widerruf zieht gewisse Rechtsfolgen nach sich. So kann der Makler einen Anspruch auf Aufwendungsersatz haben – sofern dieser im Maklervertrag vereinbart wurde. Dieser Anspruch sichert den Makler ab, da er trotz Beendigung des Vertrages zwar keine Provision beanspruchen kann, zumindest aber seine Aufwendungen ersetzt bekommt.
Wir berücksichtigen stets die aktuelle Gesetzeslage und Gerichtsurteile, um Ihnen die bestmögliche Vertretung zu bieten. Unser Ziel ist es, immer eine pragmatische Lösung zu finden und Zeit- und Kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Klicken Sie auf den Button, füllen Sie das kurze Formular aus und vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch.
Sobald Sie Ihre Anfrage gestellt haben, erhalten Sie innerhalb von 2 Stunden einen Rückruf – 100 % kostenfrei.
Sie erhalten umgehend ein Festpreis-Angebot, das alle Leistungen und Kosten enthält – 100% transparent und unverbindlich.
Der Immobilienmarkt explodiert und gerade in Ballungsgebieten ist vor allem der Grund und Boden mittlerweile fast unerschwinglich. Den aber braucht man zum Bauen – oder? Das Erbbaurecht könnte eine Alternative sein …
Johannes Huber zu Gast bei “Einfach erklärt, Abendschau DR24”
Unsere Priorität ist es, die Wünsche unserer Mandanten zu erfüllen. Wir verfolgen den Zweck, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und sie mit sinnvollen Lösungen zu bewältigen. Wir legen die Richtung fest und halten uns daran.
Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Deshalb beraten wir Sie gerne effizient und schnell. Unsere Kommunikation ist offen, unsere Kostenstruktur transparent – um Ihnen nur das Beste zu liefern.
Wir möchten, dass Sie Ihre Ziele erreichen. Für ihren Erfolg ist es essentiell, bei der Lösung von Problemen einen umfassenden Blickwinkel zu haben und einen nachhaltigen Ansatz zu wählen, damit langfristige Ergebnisse erzielt werden können.
Unsere zufriedenen Mandanten sprechen für sich:
Das sagen unsere Klienten über unsere Leistungen und unseren Service.
Im ersten Beratungsgespräch besprechen wir Ihre Situation und welche Ziele verfolgt werden sollen.
Wir erhalten Ihre Unterlagen, um den Fall zu prüfen.
Wir erläutern Ihre Situation und klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Dies kann telefonisch oder online erfolgen.
Sie treffen die Entscheidung über die nächsten Schritte und Gemeinsam setzen wir die notwendigen Schritte um.
Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich in einem Erstberatungsgespräch über unser Leistungsangebot. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und analysieren gemeinsam Ihre persönliche Situation.
Unsere Kanzlei hat sich auf den Beratungsbereich des Miet- und WEG-Rechts, sowie auf die Übertragung von Immobilien spezialisiert. Hierbei unterstützen wir beim Erwerb, bei Schenkungen oder im Rahmen von Nachlassregelungen.
Der Kanzleigründer Johannes Huber wurde 1981 in München geboren. Sein Jurastudium begann er in Freiburg i.Br., verbrachte ein Jahr in Pisa (Italien) und schloss das 1. und 2. Staatsexamen mit Prädikat in München ab. In seiner Wahlstation seines Referendariats arbeitete er in einer internationalen Anwaltskanzlei in Singapur.
Seine Affinität zu Immobilien liegt in der Familie: Johannes Huber wuchs bereits mit dem Thema Immobilien auf, da sein Großvater in Immobilien investierte und sein Vater als Makler tätig war.
Unser Standort befindet sich in München.
Rechtsanwalt Johannes Huber | Immobilienrecht & Mietrecht München
Maximilianstr. 2
80539 München
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Strategien für unsere Mandanten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deustschlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin! Gerne bin ich auch bereit, Termine außerhalb meiner Geschäftsräumlichkeiten und außerhalb der Öffnungszeiten wahrzunehmen!
Montag bis Donnerstag: 9 – 17 Uhr
Freitag: 9 – 12 Uhr
Copyright © 2024: Huber Lex, Kanzlei für Immobilienrecht. Alle Rechte vorbehalten