Seit Juni 2010 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Schnell war klar, dass ich meine Tätigkeit selbständig am besten ausüben kann, weshalb ich mich bereits im März 2011 selbständig gemacht habe.
Anfangs war ich noch in mehreren Rechtsgebieten tätig, habe mich aber immer mehr spezialisiert, so dass ich spätestens seitdem ich den Kurs für den „Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht“ absolviert hatte, meine Spezialisierung gefunden hatte.
Neben dem reinen Miet- und WEG-Recht berate ich auch bei Übertragungen von Immobilien. Sei es beim (Ver)Kauf, bei Schenkungen oder im Rahmen von Nachlassregelungen.
Warum gerade Immobilien? Weil ich mit Immobilien seit klein auf zu tun habe. Bereits mein Großvater hatte in Immobilien investiert. Meinen Vater, der als Makler und Hausverwalter tätig war, habe ich zu Schulzeiten unterstützt. So habe ich schon früh Haus- und Betriebskostenabrechnungen erstellt und mich um Instandhaltungen oder Renovierungen gekümmert. Die Nöte und Sorgen von Immobilienbesitzern sind mir aus eigener Erfahrung bekannt.
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Wenn Sie bereits Ihre Wunschimmobilie gefunden haben und sich mit dem Verkäufer über den Preis, sowie die weiteren Modalitäten einigen konnten, steht die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrages an. Alle Immobilienkaufverträge müssen in Deutschland von einem Notar beurkundet werden. Um sicherzustellen, dass Ihre Interessen im Kaufvertrag berücksichtigt werden und keine nachteiligen Regelungen enthalten sind, sollten Sie den Kaufvertragsentwurf von einem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.
Jede Vertragspartei ist selbst dafür verantwortlich, dass alle für sie günstigen und wichtigen Regelungen in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Zudem ist es wichtig, die Immobilie und alle im Zusammenhang stehenden Unterlagen auf Herz und Nieren zu überprüfen und Fallstricke zu vermeiden.
Insbesondere weil Haftungsansprüche beim Kauf von Bestandsimmobilien in der Regel ausgeschlossen sind, ist es wichtig, dass diese Prüfung vor Vertragsschluss erfolgt. Wird dieser Prüfung nicht ausreichend Aufmerksamkeit und Zeit gewidmet, kann es nach dem Kauf zu bösen Überraschungen kommen:
Nachdem die Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen nach Abschluss des Kaufvertrages oftmals sehr schwierig ist, kommt der Prüfung vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages eine besondere Bedeutung zu.
Immobilienkaufvertrag prüfen lassen – Damit Sie am Ende als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, muss der Immobilienkaufvertrag bestimmte Angaben enthalten. Hierzu zählen:
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Wir prüfen den Immobilienkaufvertrag nicht nur auf für Sie nachteilige Regelungen und sorgen dafür, dass alle notwendigen, für Sie positiven Regelungen enthalten sind, sondern erklären Ihnen den kompletten Vertrag in einem persönlichen Gespräch, das Sie als Online-Meeting auch bequem von zu Hause aus führen können.
Wir haben nicht nur zahlreiche Käufer und Verkäufer beim Kauf bzw. Verkauf Ihrer Immobilie begleitet, sondern auch in zahlreichen Fällen geholfen, wenn es nach Abschluss des Kaufvertrages zu Problemen gekommen ist. Die Gefahren und Probleme, die beim Immobilienkauf auftreten können, sind uns bestens bekannt, so dass wir durch entsprechende Klauseln im Kaufvertrag vorbeugen können.
Insbesondere, wenn vom Standard abgewichen wird und Besonderheiten zu berücksichtigen sind, kann es zu Problemen kommen. Hier zahlt sich unsere fachliche Expertise und Erfahrung aus.
Sicher haben Sie sich schon gefragt, ob die Überprüfung des Immobilienkaufvertrages notwendig ist, nachdem dieser von einem Notar erstellt worden ist.
Im Gegensatz zu einem Notar, der Sie lediglich über den Inhalt des ausgearbeiteten Vertrags aufklärt, klären wir Sie über eventuell nachteilige Vertragsklauseln auf und vertreten Ihre Interessen.
Neben dem Kaufvertrag selbst werden von uns auch weitere relevante Unterlagen geprüft, wie z.B.:
Die zur Anpassung des Immobilienkaufvertrages notwendige Kommunikation mit Ihrem Vertragspartner bzw. dem Notar übernehmen wir für Sie.
Bereits seit 2010 widmen wir uns dem Thema Immobilienrecht. Den Mangel an Erfahrung haben wir anfangs durch umfangreiche Recherchen ausgeglichen. Doch auch nach vielen Berufsjahren spielt Recherche für uns immer noch eine wichtige Rolle, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Johannes Huber zu Gast bei “Einfach erklärt, Abendschau DR24”
Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich in einem Erstberatungsgespräch über unser Leistungsangebot. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und analysieren gemeinsam Ihre persönliche Situation.
Die Erstberatung durch uns ist kostenfrei! Für die Prüfung des Immobilienkaufvertrages und unsere Betreuung beim Kauf fällt ein Pauschalbetrag an, der von der Höhe des Kaufpreises und dem Umfang der zu prüfenden Unterlagen abhängt. Mit im Verhältnis zur Investition geringen Beratungskosten können Sie Probleme bereits im Vorfeld vermeiden und sich vor unerwarteten Risiken absichern.
Wir freuen uns, Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie zu begleiten.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten auch der Beratung übernimmt, klären wir für Sie ab. Meist greift die Rechtsschutzversicherung jedoch erst, wenn es schon zu Konflikten zwischen den Vertragsparteien gekommen ist.
Nach der Prüfung des Immobilienkaufvertrags und aller erforderlicher Unterlagen sind Sie bestens gerüstet für die Beurkundung beim Notar. Dies ist die letzte Möglichkeit, um Änderungen am Vertrag vorzunehmen. Sobald der Vertrag notariell beglaubigt wurde, ist er bindend und verpflichtend für beide Seiten.
Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn entweder die Voraussetzungen eines gesetzlichen Rücktrittsrechtsrechts gegeben sind, oder im Vertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart worden ist.
Auch nach der Beurkundung des Immobilienkaufvertrages stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite, bis Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen worden sind.
Haben Sie Fragen, oder benötigen einen rechtlichen Rat? Wir freuen uns, Ihnen behilflich sein zu können.
Unser Standort befindet sich in München.
Rechtsanwalt Johannes Huber | Immobilienrecht & Mietrecht München
Maximilianstr. 24
80539 München
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Strategien für unsere Mandanten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deustschlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin! Gerne bin ich auch bereit, Termine außerhalb meiner Geschäftsräumlichkeiten und außerhalb der Öffnungszeiten wahrzunehmen!
Montag bis Donnerstag: 9 – 17 Uhr
Freitag: 9 – 12 Uhr
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