Maklervertrag wirksam zustande gekommen?
Ob ein Vertragsverhältnis zwischen Makler und Auftraggeber besteht, hängt davon ab, ob der Maklervertrag wirksam zustande gekommen ist und keine Wirksamkeitshindernisse entgegenstehen. Nur wenn ein Vertrag besteht, können aus ihm auch entsprechende Ansprüche erwachsen – vor allem der Anspruch auf Provision.
In der Praxis ist es jedoch nicht immer eindeutig, ob der Vertragsschluss erfolgt ist. Insbesondere dann, wenn kein unterschriebenes Schriftstück vorliegt, sondern der Maklervertrag mündlich oder konkludent geschlossen wurde – z.B. durch das Vereinbaren eines Besichtigungstermins.