Widerruf Maklervertrag – Widerrufsjoker ziehen bzw. Formfehler nutzen und bereits gezahlte Maklerprovision zurückerhalten oder gar nicht erst zahlen.
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt dazu, dass ein Maklervertrag selbst nach vollständigem Abschluss eines Immobilienkaufs unter Umständen noch nach Monaten widerrufen werden kann. Auch kommt es vor, dass Maklerverträge für die Vermittlung von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen nicht in der erforderlichen Form abgeschlossen worden sind und in der Folge unwirksam sind.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich die Maklerprovision zurückholen oder die Zahlung direkt umgehen können.
Seit der letzten Gesetzesänderung zum 23.12.2020 müssen Maklerverträge, die die Vermittlung von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen zum Gegenstand haben, in Textform abgeschlossen werden. Der Maklervertrag erfüllt Textform, wenn die auf den Vertragsabschluss ausgerichtete Erklärung in einer Urkunde oder in einer anderen, zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben worden ist. Dies kann sein auf Papier, CD-ROM, USB-Stick, E-Mail, Telefax oder Computerfax. Einer Unterschrift bedarf es nicht.
Ist die Textform nicht eingehalten, ist der Maklervertrag nichtig, so dass Sie die Provision zurückverlangen können oder gar nicht erst zahlen müssen.
Die Maklerprovision beträgt in der Regel zwischen 2 bis 5 % des Kaufpreises einer Immobilie und stellt damit einen der größten Positionen der Erwerbskosten bei einem Immobilienkauf dar. Wer die Zahlung der Maklerprovision vermeiden kann oder diese gar zurückverlangen kann, spart sich also eine Menge Geld.
Da der Widerruf des Maklervertrages keine Auswirkungen auf den vom Makler vermittelten Kaufvertrag hat, bleibt dieser vom Widerruf unberührt. Im Endeffekt erwerben Sie die Immobilie trotz Makler provisionsfrei.
Die für die Provision eingeplanten Beträge können Sie stattdessen zur Sondertilgung Ihres Darlehens, Investitionen in Ihre Immobilie oder ganz andere Investitionen verwenden. Die Beträge stehen Ihnen zur freien Verfügung.
Nutzen Sie die jahrelange Erfahrung von Rechtsanwalt Johannes Huber im Miet- und WEG-Recht, zu dem auch das Maklerrecht zählt.
Angesichts der hohen Immobilienpreise und aktuell steigenden Preise für Energie und den allgemeinen Lebensunterhalt haben sich viele Immobilienkäufer sicher schon darüber geärgert, neben dem Notar, dem Grundbuchamt und der Grunderwerbssteuer auch noch die Maklerprovision zahlen zu müssen. Weil die Mehrzahl der Immobilien nur über einen Makler angeboten werden, bleibt Käufern nichts anderes übrig, als dessen Maklerprovision in ihre Budgetkalkulation einzuberechnen.
Den meisten noch unbekannt ist die Chance, eine bereits in der Vergangenheit gezahlte Maklerprovision durch den Widerruf des Maklervertrages zurückzufordern oder aber eine geforderte Provision gar nicht erst zahlen zu müssen. Das Widerrufsrecht kann einfach ausgedrückt sogar noch bis zu 1 Jahr und 14 Tage nach Abschluss des Maklervertrages ausgeübt werden, und das selbst dann noch, wenn die Maklerprovision längst schon bezahlt ist.
Maklern sind schon viele unterschiedliche Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen oder aber beim Abschluss des Maklervertrages unterlaufen. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir auch Ihren Vertrag auf Fehler. Wurden Sie als Verbraucher nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, beginnt die Frist innerhalb derer der Widerruf erklärt werden kann, nicht zu laufen und der Widerruf ist auch noch 1 Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich.
Die folgenden Fehler sind bereits von Gerichten festgestellt worden:
Auch die Widerrufsbelehrung selbst kann fehlerhaft sein. Nur wenn der Makler die vom Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (vgl. Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB) vorgegebene Musterbelehrung verwendet hat, kann er sich laut Entscheidungen des Bundesgerichtshofes auf dessen Schutzwirkung berufen. Wenn die Musterbelehrung nicht verwendet wurde und die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann der Maklervertrag bis zu 1 Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden.
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Je früher Sie den Widerruf erklären, desto besser. Wichtig ist, dass der Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist erklärt wird. Diese beträgt im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung oder wenn gar nicht über das Widerrufsrecht belehrt worden ist, 1 Jahr und 14 Tage. Daher sollten Sie nicht länger als nötig warten, um den Maklervertrag zu widerrufen.
Rechtsanwalt Johannes Huber ist bundesweit im Miet- und WEG-Recht tätig, zu dem auch das Maklerrecht gehört. Als Spezialist auf diesem Gebiet bietet Rechtsanwalt Johannes Huber eine fachkundige rechtliche Vertretung an.
Sollten Sie Interesse an einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihrer Widerrufsmöglichkeit haben, füllen Sie bitte das Formular aus oder kontaktieren Sie uns per E-Mail, Post oder Telefon.
Seit Juni 2010 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Schnell war klar, dass ich meine Tätigkeit selbständig am besten ausüben kann, weshalb ich mich bereits im März 2011 selbständig gemacht habe.
Anfangs war ich noch in mehreren Rechtsgebieten tätig, habe mich aber immer mehr spezialisiert, so dass ich spätestens seitdem ich den Kurs für den „Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht“ absolviert hatte, meine Spezialisierung gefunden hatte.
Neben dem reinen Miet- und WEG-Recht berate ich auch bei Übertragungen von Immobilien. Sei es beim (Ver)Kauf, bei Schenkungen oder im Rahmen von Nachlassregelungen.
Warum gerade Immobilien? Weil ich mit Immobilien seit klein auf zu tun habe. Bereits mein Großvater hatte in Immobilien investiert. Meinen Vater, der als Makler und Hausverwalter tätig war, habe ich zu Schulzeiten unterstützt. So habe ich schon früh Haus- und Betriebskostenabrechnungen erstellt und mich um Instandhaltungen oder Renovierungen gekümmert. Die Nöte und Sorgen von Immobilienbesitzern sind mir aus eigener Erfahrung bekannt.
AusgezeichnetBasierend auf 33 BewertungenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Stuart McRae2022-10-15Excellent service. Listened, understood and advised in a highly competent manner, I would definitely recommend themTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Walter Juri2022-10-09Hr. Huber ist ein "TOP" Rechtsanwalt. Er hat mich mit seiner Fachkompetenz und seiner angenehmen Art sehr beeindruckt. Ich kann Hrn. Huber nur weiterempfehlen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Ingrid Böhm2022-10-04Wir hatten ein Anliegen, welches das Gemeinschaftseigentum unserer Eigentumswohnung betraf. Der von uns mit dieser Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt konnte über einen Zeitraum von 4 Jahren keine Lösung finden. Hilfesuchend wendeten wir uns an Herrn RA Huber. Mit höchster Professionalität führte er uns über kurze Zeit zielführend durch den Prozess (einschließlich der Behebung der Probleme, die von unserem vorherigen Anwalt verursacht wurden). Herr Huber bewies große Rechtskenntnisse und fand schließlich angemessene, vernünftige sowie praktikable Lösungen. Es war fantastisch, mit ihm zusammenzuarbeiten. Vielen herzlichen Dank, Herr Huber. Mit einem Höchstmaß an Anerkennung und Wertschätzung empfehlen wir Herrn Rechtsanwalt Huber gerne jederzeit weiter. Familie BöhmTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Stefan Kuscha2022-10-04Hervorragender, sehr professioneller Kontakt. Wir sind sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Huber. Klare Empfehlung!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Alexander Middendorf2022-09-25Schnell, Zuverlässig, Kompetent Gerne jederzeit wieder.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Dr. No2022-09-11Sehr professionelle Kommunikation. Wir waren sehr zufriedenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.sandra ML2022-08-22Erstkontakt, hervorragender Eindruck. Schnelle KontaktaufnahmeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Quick-pack GmbH Videokanal2022-08-04Danke für die rasche Abwicklung meines Anliegens. Sie sind sehr angenehm Johannes Huber. Eine Weiterempfehlung ist in jedem Fall berechtigt.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Karsten Dietze2022-08-01Die Beratung von Herrn Rechtsanwalt Huber zu einer Fragestellung im Rahmen der Klärung eines Grundstücksverlaufs war sehr kompetent und leicht verständlich. Das Beratungsgespräch fand in einer sehr freundlichen und angenehmen Atmosphäre statt. Ich habe mich mit meinem Thema sehr gut aufgehoben gefühlt und würde mit weiteren Themen jederzeit sehr gerne wieder die Hilfe von Herrn Huber in Anspruch nehmen.
Bereits seit 2010 widmen wir uns dem Thema Immobilienrecht. Den Mangel an Erfahrung haben wir anfangs durch umfangreiche Recherchen ausgeglichen. Doch auch nach vielen Berufsjahren spielt Recherche für uns immer noch eine wichtige Rolle, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Johannes Huber zu Gast bei “Einfach erklärt, Abendschau DR24”
Alle Maklerverträge, die Sie als Verbraucher abgeschlossen haben und bei denen es sich um Fernabsatzgeschäfte handelt, also Verträge, die außerhalb des Büros des Maklers oder elektronisch abgeschlossen worden sind.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Ablehnung des Widerrufs eine Rechtsschutzversicherung hatten, dann muss diese in der Regel die Kosten übernehmen. Das Abschlussdatum des Maklervertrags ist hierbei nicht von Belang.
Haben Sie Fragen, oder benötigen einen rechtlichen Rat? Wir freuen uns, Ihnen behilflich sein zu können.
Unser Standort befindet sich in München.
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Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Strategien für unsere Mandanten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deutschlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
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