Anders als beim Mietrecht für Wohnräume bietet das Gewerberaummietrecht München deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten, was bedeutet: Wer einen Raum für gewerbliche Zwecke anmieten möchte, braucht eine umfassendere Beratung. Sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter ist es sehr wichtig, sich zu informieren, selbst wenn es um die vermeintlichen Kleinigkeiten in einem Vertrag geht.
Ein Anwalt für Mietrecht kennt sich im Gewerberaummietrecht München natürlich bestens aus und ist deshalb genau der richtige Partner. Johannes Huber ist ein solcher Anwalt, der dafür sorgt, dass seine Klienten die besten Bedingungen im Rahmen des Gewerberaummietrechts bekommen.
Als Mediator bemüht sich der Anwalt um eine außergerichtliche Einigung, mit der beide Parteien leben können.
Wer Jura studiert, muss sich auf nicht ein bestimmtes Fachgebiet festlegen. Am bekanntesten und in zahlreichen Krimiserien verfilmt werden immer wieder Fälle aus dem Bereich des Strafrechts. Aber auch als Anwalt für Immobilienrecht Nürnberg zu arbeiten, ist sehr interessant und vor allen Dingen sehr vielseitig. Die Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet zahlt sich aus, weil man nur so umfassende Kenntnis der umfangreichen Regelungen und der dazugehörigen Rechtsprechung haben kann.
Seit Juni 2010 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Schnell war klar, dass ich meine Tätigkeit selbständig am besten ausüben kann, weshalb ich mich bereits im März 2011 selbständig gemacht habe.
Anfangs war ich noch in mehreren Rechtsgebieten tätig, habe mich aber immer mehr spezialisiert, so dass ich spätestens seitdem ich den Kurs für den „Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht“ absolviert hatte, meine Spezialisierung gefunden hatte.
Neben dem reinen Miet- und WEG-Recht berate ich auch bei Übertragungen von Immobilien. Sei es beim (Ver)Kauf, bei Schenkungen oder im Rahmen von Nachlassregelungen.
Warum gerade Immobilien? Weil ich mit Immobilien seit klein auf zu tun habe. Bereits mein Großvater hatte in Immobilien investiert. Meinen Vater, der als Makler und Hausverwalter tätig war, habe ich zu Schulzeiten unterstützt. So habe ich schon früh Haus- und Betriebskostenabrechnungen erstellt und mich um Instandhaltungen oder Renovierungen gekümmert. Die Nöte und Sorgen von Immobilienbesitzern sind mir aus eigener Erfahrung bekannt.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 83 Bewertungen Patze König2024-11-25Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe Herrn Huber eine Anfrage gestellt und recht schnell einen Rückruf erhalten. Zwar teilte mir Hr. Huber mit, dass er momentan keine Kapazitäten hat, dennoch gab er mir eine Einschätzung zu meinem Fall. Sehr freundlich und nett. Nur zu Empfehlen. Melanie Irger2024-11-16Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundlich und kompetent. Absolut empfehlenswert! Elisabeth Koch2024-11-04Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin höchst zufrieden, gute Beratung und diese sehr erfolgreich durchgeführt. In Sachen Immobilien: nur diese Kanzlei ! jacqcar2024-10-29Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Schnelle, freundliche und professionelle Bearbeitung. Sehr zufrieden. Stefan Schütz2024-10-28Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Kürzlich habe ich die Dienste von Johannes Huber in Anspruch genommen und bin ausgesprochen zufrieden mit der Unterstützung, die ich erhalten habe. Seine Expertise im Immobilienrecht ist beeindruckend, und er hat mir geholfen, komplexe rechtliche Fragen klar und verständlich zu erläutern. Die Kommunikation war stets professionell und zeitnah, was den gesamten Prozess sehr angenehm gemacht hat. Ich fühlte mich in jeder Phase gut betreut und konnte auf seine fundierte Beratung vertrauen. Ich kann Herrn Huber jedem empfehlen, der kompetente Unterstützung im Immobilienrecht sucht. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit! Marcel Gebauer2024-10-15Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Als Mandant fand ich die Kommunikation mit Herr Huber äußerst amüsant. Ich wurde in jeglichen Themen bis ins Detail aufgeklärt und mein Anliegen wurde mit vollster Zufriedenheit erledigt. In Zukunft ist Herr Huber meine einzige Anlaufstelle wenn’s um Immobilienrecht geht. Vielen Dank. Yusuf Akbulut2024-10-11Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich danke Herr Huber für die tolle Beratung. Sehr schnell und kompetent. Vielen herzlichen Dank! Dierk Schindler2024-09-07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Professionell, mit Augenmaß und sehr angenehm in der Kommunikation.
Als der 1981 in München geborene Johannes Huber beschloss, Jurist zu werden, stand für ihn schnell fest, dass er sich als Rechtsanwalt auf das Miet- und WEG-Recht spezialisieren würde. Schließlich hatte bereits sein Großvater mit Immobilien zu tun und sein Vater war Makler und Hausverwalter. Nach dem Studium in Freiburg im Breisgau und einem Jahr im italienischen Pisa legte Johannes Huber 2008 und 2010 das erste und das zweite Staatsexamen mit Prädikat ab. Während der Zeit seines Referendariats arbeitete Johannes Huber in einer internationalen Kanzlei in Singapur, bevor er sich als freiberuflicher Rechtsanwalt 2011 in Bad Wörishofen mit einer eigenen Kanzlei niederließ.
Heute gibt es neben der Kanzlei in Bad Wörishofen noch eine Dependance in München, der Heimatstadt von Johannes Huber.
Bereits seit 2010 widmen wir uns dem Thema Immobilienrecht. Den Mangel an Erfahrung haben wir anfangs durch umfangreiche Recherchen ausgeglichen. Doch auch nach vielen Berufsjahren spielt Recherche für uns immer noch eine wichtige Rolle, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Johannes Huber zu Gast bei “Einfach erklärt, Abendschau DR24”
Bei Johannes Huber dreht sich alles um das Thema Mieten, Vermieten, Mietrecht und WEG-Recht. Wer beispielsweise ein Ladenlokal mieten möchte, um sich mit einem Geschäft selbstständig zu machen, sollte sich im Vorfeld von einem Anwalt wie Johannes Huber ausführlich beraten lassen. Eine gute Beratung sorgt dafür, dass es später nicht zu unliebsamen Überraschungen mit dem Vermieter kommt. Eine wirklich gute Beratung ist aber immer nur sinnvoll, wenn der Klient auch versteht, worum es geht. Daher legt die Kanzlei Huber sehr großen Wert auf eine jederzeit verständliche Kommunikation.
Die Arbeit der Kanzlei Huber strebt immer langfristige Lösungen an. Ein Problem nur kurz zu streifen, ohne zum eigentlichen Kern zu kommen, ist nutzlos. Wenn der eigentliche Kern des Problems bekannt ist, kann es auch gelingen, auf lange Sicht eine praktikable Lösung für den Klienten zu finden. Johannes Huber ist es sehr wichtig, dass seine Klienten sich stets sicher sein können, dass sie aus rechtlicher Sicht auf der richtigen Seite stehen.
Johannes Huber kam durch seinen familiären Hintergrund schon früh mit den unterschiedlichsten Problemen von Mietern und Vermietern in Kontakt. Dementsprechend hat er auch das Mietrecht sowie das WEG-Recht zu den Schwerpunktthemen seiner Arbeit als Rechtsanwalt gemacht. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Gewerberaummietrecht München, was sich in vielen Punkten vom Mietrecht für Wohnräume unterscheidet. Wichtige Parameter neben der Dauer des Mietvertrages sind noch die Höhe der monatlichen Miete sowie die Umsatzsteuer und die Instandhaltung des Ladenlokals oder der Büroräume. Wofür sollen die Räume genutzt werden und will der Mieter dort vielleicht auch wohnen? Diese Fragen kann Johannes Huber als Anwalt für Mietrecht beantworten.
Johannes Huber berät seine Klienten in allen relevanten Punkten, die zum Gewerberaummietrecht München gehören und setzt ebenfalls die entsprechenden Verträge auf. Sollte es Fragen geben, können sich die Klienten jederzeit an den Anwalt wenden. Besonders zum Thema Mietrecht für gewerbliche Räumlichkeiten gibt es immer wieder Fragen, die geklärt werden müssen.
Beim Gewerberaummietrecht München handelt es sich nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet, die Grundlage ist immer das Mietrecht auf der Grundlage des BGB. Beim Mietrecht für gewerbliche Räumlichkeiten steht der Mieter im Mittelpunkt, denn er soll durch dieses Gesetz vor den willkürlichen Maßnahmen eines Vermieters geschützt werden. Das Gewerberaummietrecht München soll beispielsweise verhindern, dass der Vermieter einfach die Miete erhöhen oder den Mieter aus dem Ladenlokal werfen kann. Das Mietrecht für gewerbliche Räume und für Wohnräume sind eng miteinander verbunden. Ein Vertrag kann etwa regeln, dass die Räume zwar gewerblich, aber nicht als Wohnräume genutzt werden dürfen.
Anders sieht es aus, wenn ein Arzt im Erdgeschoss eines Hauses seine Praxis hat und im ersten Stock des Hauses wohnt. So etwas muss vorher im Mietvertrag festgehalten werden. Das Aufsetzen eines solchen Vertrags ist die Aufgabe von Johannes Huber.
Im Mietrecht für gewerblich genutzte Räume gibt es viele Punkte, die unbedingt beachtet werden müssen. Während der Vermieter die Kaution für eine Wohnung anlegen muss, ist der Vermieter von Gewerberäumen dazu nicht verpflichtet. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Der Anwalt Johannes Huber klärt seine Klienten über die Möglichkeit dieser Ausnahmen auf. Eine etwas heikle Frage im Mietrecht für gewerbliche Räume sind mögliche Erhöhungen der Miete. Bevor ein Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter geschlossen wird, ist eine fachkundige Beratung sehr wichtig. Der Mieter kann sich, wie der Vermieter auch, bei Streitigkeiten auf diesen rechtlich bindenden Vertrag berufen. So lassen sich Meinungsverschiedenheiten sehr oft zusammen mit dem Rechtsanwalt lösen, ohne dass die Parteien direkt vor Gericht gehen müssen.
Haben Sie Fragen, oder benötigen einen rechtlichen Rat? Wir freuen uns, Ihnen behilflich sein zu können.
Unser Standort befindet sich in München.
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Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Strategien für unsere Mandanten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deutschlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
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