eder, der eine Wohnung kaufen möchte, muss sich auch mit dem sogenannten Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG-Recht, auseinandersetzen. Dieses Recht regelt alle wichtigen Sachverhalte rund um die Eigentumswohnung. Das WEG-Recht München ist aber auch für die Gemeinschaft der Eigentümer zuständig. Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch ein Teil der Eigentümergemeinschaft und das mit allen Rechten und Pflichten.
Für einen Laien ist das WEG-Recht München das berühmte Buch mit den sieben Siegeln. Daher ist es immer eine gute Entscheidung, sich vor dem Kauf einer Wohnung von einem Anwalt beraten zu lassen, der das WEG-Recht München sowie das Mietrecht als Spezialgebiet hat. Ein solcher Anwalt ist Johannes Huber.
Seit Juni 2010 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Schnell war klar, dass ich meine Tätigkeit selbständig am besten ausüben kann, weshalb ich mich bereits im März 2011 selbständig gemacht habe.
Anfangs war ich noch in mehreren Rechtsgebieten tätig, habe mich aber immer mehr spezialisiert, so dass ich spätestens seitdem ich den Kurs für den „Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht“ absolviert hatte, meine Spezialisierung gefunden hatte.
Neben dem reinen Miet- und WEG-Recht berate ich auch bei Übertragungen von Immobilien. Sei es beim (Ver)Kauf, bei Schenkungen oder im Rahmen von Nachlassregelungen.
Warum gerade Immobilien? Weil ich mit Immobilien seit klein auf zu tun habe. Bereits mein Großvater hatte in Immobilien investiert. Meinen Vater, der als Makler und Hausverwalter tätig war, habe ich zu Schulzeiten unterstützt. So habe ich schon früh Haus- und Betriebskostenabrechnungen erstellt und mich um Instandhaltungen oder Renovierungen gekümmert. Die Nöte und Sorgen von Immobilienbesitzern sind mir aus eigener Erfahrung bekannt.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 83 Bewertungen Patze König2024-11-25Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe Herrn Huber eine Anfrage gestellt und recht schnell einen Rückruf erhalten. Zwar teilte mir Hr. Huber mit, dass er momentan keine Kapazitäten hat, dennoch gab er mir eine Einschätzung zu meinem Fall. Sehr freundlich und nett. Nur zu Empfehlen. Melanie Irger2024-11-16Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundlich und kompetent. Absolut empfehlenswert! Elisabeth Koch2024-11-04Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin höchst zufrieden, gute Beratung und diese sehr erfolgreich durchgeführt. In Sachen Immobilien: nur diese Kanzlei ! jacqcar2024-10-29Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Schnelle, freundliche und professionelle Bearbeitung. Sehr zufrieden. Stefan Schütz2024-10-28Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Kürzlich habe ich die Dienste von Johannes Huber in Anspruch genommen und bin ausgesprochen zufrieden mit der Unterstützung, die ich erhalten habe. Seine Expertise im Immobilienrecht ist beeindruckend, und er hat mir geholfen, komplexe rechtliche Fragen klar und verständlich zu erläutern. Die Kommunikation war stets professionell und zeitnah, was den gesamten Prozess sehr angenehm gemacht hat. Ich fühlte mich in jeder Phase gut betreut und konnte auf seine fundierte Beratung vertrauen. Ich kann Herrn Huber jedem empfehlen, der kompetente Unterstützung im Immobilienrecht sucht. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit! Marcel Gebauer2024-10-15Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Als Mandant fand ich die Kommunikation mit Herr Huber äußerst amüsant. Ich wurde in jeglichen Themen bis ins Detail aufgeklärt und mein Anliegen wurde mit vollster Zufriedenheit erledigt. In Zukunft ist Herr Huber meine einzige Anlaufstelle wenn’s um Immobilienrecht geht. Vielen Dank. Yusuf Akbulut2024-10-11Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich danke Herr Huber für die tolle Beratung. Sehr schnell und kompetent. Vielen herzlichen Dank! Dierk Schindler2024-09-07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Professionell, mit Augenmaß und sehr angenehm in der Kommunikation.
Das Motto von Johannes Huber lautet: „Es gibt immer eine Lösung, manchmal auf Umwegen.“ Für seine Klienten bedeutet dies, sie können sich auf den Anwalt stets verlassen, denn er wird versuchen, selbst für die schwierigen Fälle die passende Lösung zu finden. Der 1981 in München geborene Johannes Huber kam schon früh mit dem Thema Mietrecht und Immobilien in Berührung, denn sein Großvater und sein Vater hatten schon mit Immobilien zu tun. Dass sich Johannes Huber für das Fachgebiet Miet- und WEG-Recht entschieden hat, ist deshalb nicht weiter verwunderlich. Nach seinem Studium in Freiburg und im italienischen Pisa legte Huber 2008 und 2010 das erste wie auch das zweite juristische Staatsexamen mit Prädikat ab.
Für ihn stand schnell fest, dass er sich selbstständig machen wird, und so eröffnete Johannes Huber 2011 in Bad Wörishofen eine Kanzlei. Inzwischen gibt es dort und auch in seiner Heimatstadt München eine weitere Kanzlei, in der Johannes Huber seine Klienten berät.
Bereits seit 2010 widmen wir uns dem Thema Immobilienrecht. Den Mangel an Erfahrung haben wir anfangs durch umfangreiche Recherchen ausgeglichen. Doch auch nach vielen Berufsjahren spielt Recherche für uns immer noch eine wichtige Rolle, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Johannes Huber zu Gast bei “Einfach erklärt, Abendschau DR24”
In der Kanzlei Huber in München und in Bad Wörishofen dreht sich alles um das Thema WEG-Recht München, Mietrecht und die Übertragung von Immobilien. Besonders in diesen Bereichen des deutschen Rechts ist es sehr wichtig, einen erfahrenen und versierten Anwalt zu haben, der sich auskennt. Eine gute Beratung ist eine Beratung, bei der der Klient wirklich versteht, worum es geht. Für Johannes Huber ist es daher selbstverständlich, mit seinen Klienten gut verständlich zu sprechen. Er gibt sich nicht mit Floskeln zufrieden, sondern zeigt seinen Klienten konkrete Lösungsvorschläge auf.
Das Mietrecht sowie das WEG-Recht München sind komplexe Themen, bei denen es gilt, den Kern richtig zu erfassen. Nur wenn dies der Fall ist, kann auf lange Sicht eine akzeptable Lösung gefunden werden.
Wie bereits erwähnt ist Johannes Huber ein Anwalt, wenn es um das sogenannte WEG-Recht und um das Mietrecht geht. Das WEG-Recht München verfügt nur über eine geringe Anzahl an Paragrafen, ist aber als eigenes Rechtsgebiet recht umfangreich. Zu den Klienten von Johannes Huber gehören neben großen Eigentümergemeinschaften mit 100 und mehr Einheiten aber auch die kleinen Wohnungseigentümergemeinschaften, die vielleicht nur zu zweit sind. Für beide Gruppen gilt das gleiche WEG-Recht und es ist nicht immer ganz so einfach, allen Interessen gleichermaßen gerecht zu werden.
Die Kanzlei Huber befasst sich im Rahmen des aktuellen WEG-Rechts zudem mit den Interessen von Minderheiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft, die vielleicht Probleme mit den Mehrheitseigentümern haben. Hier gilt es, zu verhindern, dass viele, über die Köpfe von wenigen hinweg, Beschlüsse fassen.
Das WEG-Recht gibt es bereits seit 1951 und es enthält neben anderem die Bestimmungen zur Entstehung und zur Verwaltung von Wohneigentum. Seit einem Jahr gibt es auch beim WEG-Recht München Änderungen im Gesetzestext. Der Gesetzgeber hat die Befugnisse der Verwaltung und die Rechte der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gestärkt. Die einzelnen Eigentümer jedoch haben in Zukunft weniger eigene Rechte. Dies verunsichert viele, die beispielsweise eine Eigentumswohnung haben und sie wenden sich an einen Anwalt wie Johannes Huber.
Sich in das umfangreiche WEG-Recht München einzulesen, ist für einen juristischen Laien so gut wie unmöglich. Hier ist ein erfahrener und kompetenter Anwalt gefragt, der sich mit den einzelnen Paragrafen des WEG-Rechts auskennt. So wird im Paragrafen 1, Absatz 5 genau geregelt, was gemeinschaftliches Eigentum ist. Dazu gehört insbesondere das Treppenhaus, für dessen Instandsetzung alle Eigentümer gleichermaßen aufkommen müssen. Wie hoch dabei die Kosten für die einzelnen Eigentümer sind, wird durch den Eigentümeranteil geregelt. Neben den vielen rechtlichen Aufgaben, die das WEG-Recht München beinhaltet, gibt es zudem noch eine Reihe von kaufmännischen Aufgaben, wie die Sonderumlagen oder die sogenannte Hausgeldabrechnung, mit der nicht immer alle Eigentümer einverstanden sind.
Besonders in diesem Bereich kommt es zwischen den Eigentümern immer wieder zu Streitigkeiten, die ein Anwalt wie Johannes Huber schlichten kann. Wer sich heute eine Eigentumswohnung vielleicht als Geldanlage kaufen möchte, ist gut beraten, sich vorher durch einen Anwalt wie Johannes Huber beraten zu lassen. Das WEG-Recht München ist ein sehr komplexes Recht mit vielen Fallstricken. Um in der Zukunft Ärger zu vermeiden, ist es besser, sich über die Rechte und die Pflichten schon im Vorfeld aufklären zu lassen, damit es später keinen Streit gibt, der vielleicht sogar vor Gericht landet.
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