Immobilienkauf?
Wir schaffen Sicherheit!

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden und jetzt steht der Notartermin an? Wir überprüfen Ihren Kaufvertrag und alle wichtigen Unterlagen, damit Sie sich bei Ihrer Investition sicher fühlen.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung! So vermeiden Sie böse Überraschungen nach dem Kauf!

Direkt anrufen und beraten lassen

Das telefonische Erstgespräch ist kostenfrei & unverbindlich.

Bekannt aus:

So vermeiden Sie böse Überraschungen nach dem Kauf!

Maklervertrag Widerrufsrecht

Selbstverständlich muss Ihnen der Verkäufer alle entscheidenden Unterlagen zur Verfügung stellen, allerdings muss er Sie nur bedingt auf kritische Punkte hinweisen – nämlich nur dann, wenn Sie diese nicht von selbst erkennen können. Zudem sind Haftungsansprüche gegen den Verkäufer weitestgehend ausgeschlossen. Also ist es Ihre erstrangige Pflicht, die Immobile vor dem Kauf auf Herz und Nieren zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie einen guten Deal machen. Wir helfen Ihnen dabei und schützen Sie davor, dass z.B.:

  • bei einer vermieteten Immobilie die Kündigung des Mieters ausgeschlossen ist, sodass Sie die nächsten 3 oder sogar 10 Jahre keinen Eigenbedarf geltend machen können
  • der besichtigte Keller, Garten oder Stellplatz gar nicht zur gekauften Immobilie gehören
  • die Immobilie weniger Wohnfläche besitzt als im Inserat angegeben und damit wesentlich weniger wert ist

3 gute Gründe für uns

Unsere langjährige Erfahrung

Wir haben schon hunderte Mandanten beim Kauf begleitet. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung.

Sicherheit für Sie und Ihr Geld

Wir schützen Sie und Ihr Geld vor bösen Überraschungen. Wir sind Ihre Versicherung für den Werterhalt Ihrer Investition.

Festpreis

Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein unverbindliches, transparentes Angebot. Ein Fixpreis – keine Zusatz- oder versteckten Kosten.

Prüfung trotz Erstellung durch einen Notar nötig?

Warum sollten Sie den Kaufvertrag, der von einem Juristen, nämlich dem Notar erstellt worden ist, von einem weiteren Juristen, nämlich einem Anwalt prüfen lassen? Ist das nicht doppelt gemoppelt? 

Nein, ist es nicht. Während der Notar vor allem die Durchführung des Vertrages sicherstellt, interessiert ihn wenig bis gar nicht, was Sie kaufen. Mit anderen Worten: Der Notar beurkundet Ihnen auch den Kauf einer Schrottimmobilie. Wir aber vertreten Ihre Interessen und schützen Sie vor dem Kauf einer Schrottimmobilie, indem wir nicht nur den Kaufvertrag prüfen, sondern auch alle weiteren wichtigen Unterlagen und Informationen, wie z. B.:
• Grundbuchauszug, Flurkarte, Baugenehmigung etc.
• Einschätzung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und steuerlicher Folgen der vereinbarten Klauseln (z.B. Einschätzung der Kaufpreishöhe).
• Hinweise auf rechtliche Fallstricke des Immobilienkaufvertrags.

Mietvertrag kaufen

Unsere Prüfung im Vergleich

Huber Lex
Online-Portale
Andere Anwälte

Prüfung des gesamten Kaufvorgangs

Neben dem Kaufvertrag prüfen wir alle wichtigen Unterlagen

Maximale Sicherheit

Wir sichern den Werterhalt Ihrer Investition

Persönliche Beratung

Sie haben immer einen persönlichen Ansprechpartner

Ausführliche Erklärung des Vertrags

Erklärung des Vertrags in einfachen Worten

Begleitung beim ganzen Kaufprozess

Von der ersten Prüfung bis zur Eigentumsübertragung

Hohe Spezialisierung

Ausschließlich auf Immobilienrecht

Aktive Unterstützung

Wir nehmen Ihnen Aufgaben ab

Huber Lex
Online Portale
Andere Anwälte
Prüfung des gesamten Kaufvorgangs

Neben dem Kaufvertrag prüfen wir alle relevanten Unterlagen

Persönliche Beratung

Mit persönlichem Ansprechpartner für Rückfragen

Ausführliche Erklärung des Vertrags

Erklärung von allen Regelungen und Passagen

Begleitung vom ganzen Prozess

Von der ersten Prüfung bis zur Eigentumsübertragung

Ausführliche Prüfung des Vorgangs

Prüfung des kompletten Vorgangs neben dem Kaufvertrag

Hohe Spezialisierung

Ausschließlich auf Immobilienrecht

Fallbeispiele

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Beispiel #1:

Baurechtlich nicht genehmigte Bauten auf Ihrem Grundstück

Ein Problem für Käufer und Verkäufer – Hier können aufgrund von fehlenden Genehmigungen, für z.B. Stellplätze oder Anbauten, hohe Kosten auf Sie zukommen, die Ihnen im Vorfeld nicht bekannt waren.

Konsequenz: Hohe Kosten für die Nachgenehmigung oder eine Nutzungsuntersagung, die zum Wertverlust der Immobilie führt.

Widerruf Maklervertrag

Beispiel #2:

Einzug des Käufers vor dem Erhalt des Kaufpreises

Hierdurch können sich erhebliche Probleme entwickeln. Denn sollten Sie im Falle von Problemen bei der Abwicklung keine zusätzlichen Vorkehrungen im Kaufvertrag abgeschlossen haben, kann es sehr zeit- und kostenintensiv werden.

Konsequenz: Der Käufer kann in die Immobilie einziehen, ohne den Kaufpreis vorher zu bezahlen.

Bürgschaft Miete

Beispiel #3:

Regelung zur Räumung des Verkäufers

Haben Sie vertraglich geregelt, wann der Verkäufer die von Ihnen gekaufte Immobilie zu räumen hat? Wenn nicht, kann es hier zu Verzögerungen Ihres Einzugs oder sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen für Sie kommen.

Konsequenz: Trotz Zahlung des Kaufpreises kann der Einzug nicht erfolgen. Das führt i.d.R. zu größerem zeitlichen Verzug.

Unsere Mandanten berichten

Direkt anrufen und beraten lassen

Unkomplizierte Abwicklung per Telefon oder per E-Mail möglich.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Über uns

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Rechtsanwalt Johannes Huber

Johannes Huber ist mit seiner Kanzlei bereits seit mehr als 12 Jahren als Anwalt tätig – spezialisiert auf das Immobilienrecht und alle verwandten Themen. Von zwei Standorten aus in München und in Bad Wörishofen betreut das Team von Johannes Huber bundesweit Mandanten. Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deutschlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

„Wir sind keine Kanzlei, die auch Immobilienrecht macht – wir machen es ausschließlich! So sind wir echte Experten, was wir bereits in mehreren tausend Fällen eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben.“

Über uns

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Rechtsanwalt Johannes Huber
Bekannt aus:

Logo_Bayerischer_Rundfunk_grau

Johannes Huber ist mit seiner Kanzlei bereits seit mehr als 12 Jahren als Anwalt tätig – spezialisiert auf das Immobilienrecht und alle verwandten Themen. Von zwei Standorten aus in München und in Bad Wörishofen betreut das Team von Johannes Huber bundesweit Mandanten. Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deutschlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

„Wir sind keine Kanzlei, die auch Immobilienrecht macht – wir machen es ausschließlich! So sind wir echte Experten, was wir bereits in mehreren tausend Fällen eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben.”

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Unser Standort in München

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Unser Standort in Bad Wörishofen

Presseartikel

Johannes Huber ist renommierter Anwalt für Immobilienrecht. Er wird regelmäßig von Presse und Fernsehen nach seiner Meinung gefragt. Einen Auszug von Presseartikeln finden Sie hier zusammengestellt.

Vereinbaren Sie einen Rückruf

Gerne können Sie über das Kontaktformular einen Rückruf anfordern. Wir werden anschließend so schnell wie möglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen – in der Regel geschieht dies noch am gleichen Tag oder am Folgetag.

Öffnungszeiten

Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin! Gerne bin ich auch bereit, Termine außerhalb meiner Geschäftsräumlichkeiten und außerhalb der Öffnungszeiten wahrzunehmen!

Montag bis Donnerstag: 9 – 17 Uhr
Freitag: 9 – 12 Uhr

Kontakt

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