Sie wurden beim Kauf Ihrer Immobilie arglistig getäuscht und wollen nun vom Kauf zurücktreten? Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen und begleiten Sie auf Ihrem Weg.
Profitieren Sie von unserer Expertise. Wir vertreten Ihr Interesse und bewahren sie vor unangenehmen Überraschungen. Rufen Sie uns jetzt an!
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Das telefonische Erstgespräch ist kostenfrei & unverbindlich.
In Deutschland beinhalten Immobilienkaufverträge zumeist spezielle Klauseln, durch welche die Verkäuferhaftung für Mängel und Fehler ausgeschlossen wird. Dadurch kann sich der Käufer im Regelfall nicht auf seine Gewährleistungsrechte berufen. Werden dem Käufer beim Kauf jedoch wesentliche Mängel arglistig verschwiegen, so kann er die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Hierfür gilt Folgendes zu beachten:
Wir haben schon über 100 Mandanten beim Kauf begleitet. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und Expertise.
Wir prüfen Ihre Rückabwicklung und die relevanten Unterlagen und Sie sind vor bösen Überraschungen geschützt.
Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein unverbindliches, transparentes Angebot. Ein Fixpreis – keine Zusatz- oder versteckten Kosten.
Sicher haben Sie sich schon gefragt, ob die Überprüfung des Bauträgervertrags notwendig ist, nachdem dieser von einem Notar erstellt worden ist. Im Gegensatz zu einem Notar, der Sie lediglich über den Inhalt des ausgearbeiteten Vertrags aufklärt, klären wir Sie über eventuell nachteilige Vertragsklauseln auf und vertreten Ihre Interessen.
Neben dem Kaufvertrag selbst werden von uns auch weitere relevante Unterlagen geprüft, wie z.B.:
Die zur Anpassung des Immobilienkaufvertrages notwendige Kommunikation mit Ihrem Vertragspartner bzw. dem Notar übernehmen wir für Sie.
Ein Problem für Käufer und Verkäufer – Hier können aufgrund von fehlenden Genehmigungen, für z.B. Stellplätze oder Anbauten, hohe Kosten auf Sie zukommen, die Ihnen im Vorfeld nicht bekannt waren.
Konsequenz: Hohe Kosten für die Nachgenehmigung oder eine Nutzungsuntersagung, die zum Wertverlust der Immobilie führt.
Hierdurch können sich erhebliche Probleme entwickeln. Denn sollten Sie im Falle von Problemen bei der Abwicklung keine zusätzlichen Vorkehrungen im Kaufvertrag abgeschlossen haben, kann es sehr zeit- und kostenintensiv werden.
Konsequenz: Der Käufer kann in die Immobilie einziehen, ohne den Kaufpreis vorher zu bezahlen.
Haben Sie vertraglich geregelt, wann der Verkäufer die von Ihnen gekaufte Immobilie zu räumen hat? Wenn nicht, kann es hier zu Verzögerungen Ihres Einzugs oder sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen für Sie kommen.
Konsequenz: Trotz Zahlung des Kaufpreises kann der Einzug nicht erfolgen. Das führt i.d.R. zu größerem zeitlichen Verzug.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 83 Bewertungen Patze König2024-11-25Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe Herrn Huber eine Anfrage gestellt und recht schnell einen Rückruf erhalten. Zwar teilte mir Hr. Huber mit, dass er momentan keine Kapazitäten hat, dennoch gab er mir eine Einschätzung zu meinem Fall. Sehr freundlich und nett. Nur zu Empfehlen. Melanie Irger2024-11-16Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundlich und kompetent. Absolut empfehlenswert! Elisabeth Koch2024-11-04Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin höchst zufrieden, gute Beratung und diese sehr erfolgreich durchgeführt. In Sachen Immobilien: nur diese Kanzlei ! jacqcar2024-10-29Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Schnelle, freundliche und professionelle Bearbeitung. Sehr zufrieden. Stefan Schütz2024-10-28Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Kürzlich habe ich die Dienste von Johannes Huber in Anspruch genommen und bin ausgesprochen zufrieden mit der Unterstützung, die ich erhalten habe. Seine Expertise im Immobilienrecht ist beeindruckend, und er hat mir geholfen, komplexe rechtliche Fragen klar und verständlich zu erläutern. Die Kommunikation war stets professionell und zeitnah, was den gesamten Prozess sehr angenehm gemacht hat. Ich fühlte mich in jeder Phase gut betreut und konnte auf seine fundierte Beratung vertrauen. Ich kann Herrn Huber jedem empfehlen, der kompetente Unterstützung im Immobilienrecht sucht. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit! Marcel Gebauer2024-10-15Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Als Mandant fand ich die Kommunikation mit Herr Huber äußerst amüsant. Ich wurde in jeglichen Themen bis ins Detail aufgeklärt und mein Anliegen wurde mit vollster Zufriedenheit erledigt. In Zukunft ist Herr Huber meine einzige Anlaufstelle wenn’s um Immobilienrecht geht. Vielen Dank. Yusuf Akbulut2024-10-11Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich danke Herr Huber für die tolle Beratung. Sehr schnell und kompetent. Vielen herzlichen Dank! Dierk Schindler2024-09-07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Professionell, mit Augenmaß und sehr angenehm in der Kommunikation.
Unkomplizierte Abwicklung per Telefon oder per E-Mail möglich.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Rechtsanwalt Johannes Huber
Bekannt aus:
Johannes Huber ist mit seiner Kanzlei bereits seit mehr als 12 Jahren als Anwalt tätig – spezialisiert auf das Immobilienrecht und alle verwandten Themen. Von zwei Standorten aus in München und in Bad Wörishofen betreut das Team von Johannes Huber bundesweit Mandanten. Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deutschlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
„Wir sind keine Kanzlei, die auch Immobilienrecht macht – wir machen es ausschließlich! So sind wir echte Experten, was wir bereits in mehreren tausend Fällen eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben.”
Rechtsanwalt Johannes Huber
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Johannes Huber ist mit seiner Kanzlei bereits seit mehr als 12 Jahren als Anwalt tätig – spezialisiert auf das Immobilienrecht und alle verwandten Themen. Von zwei Standorten aus in München und in Bad Wörishofen betreut das Team von Johannes Huber bundesweit Mandanten. Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deutschlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
„Wir sind keine Kanzlei, die auch Immobilienrecht macht – wir machen es ausschließlich! So sind wir echte Experten, was wir bereits in mehreren tausend Fällen eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben.”
Unser Standort in München
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