Wir unterstützen Sie bei der Rückabwicklung Ihres Immobilien­kaufvertrages!​

Sie wurden beim Kauf Ihrer Immobilie arglistig getäuscht und wollen nun vom Kauf zurücktreten? Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen und begleiten Sie auf Ihrem Weg.

Profitieren Sie von unserer Expertise. Wir vertreten Ihr Interesse und bewahren sie vor unangenehmen Überraschungen. Rufen Sie uns jetzt an!

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Böse Überraschungen nach dem Kauf einer Immobilie? Wir helfen Ihnen!

Maklervertrag Widerrufsrecht

In Deutschland beinhalten Immobilienkaufverträge zumeist spezielle Klauseln, durch welche die Verkäuferhaftung für Mängel und Fehler ausgeschlossen wird. Dadurch kann sich der Käufer im Regelfall nicht auf seine Gewährleistungsrechte berufen. Werden dem Käufer beim Kauf jedoch wesentliche Mängel arglistig verschwiegen, so kann er die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Hierfür gilt Folgendes zu beachten:

  • Wird das Festhalten am Kaufvertrag für den Käufer unzumutbar, da aufgrund des Mangels die Gebrauchsfähigkeit eingeschränkt wird oder weil durch ihn ein erhebliches finanzielles Gewicht zustande kommt, liegt ein wesentlicher Mangel vor.  
  • Arglistige Täuschung liegt dann vor, wenn der Verkäufer dem Käufer vorsätzlich irrtümliche Angaben bzgl. der Beschaffenheit der Immobilie macht oder wichtige Angaben unterlässt, wodurch der Käufer zum Kauf bewogen werden soll. Hierbei reicht es aus, dass der Verkäufer die Unrichtigkeit seiner Angaben für möglich hält, ein zielgerichtetes Täuschen (trügerisches Verhalten) verlangt das Gesetz nicht.
  • Die Beweislast liegt beim Käufer, der die Kenntnis des Verkäufers über wesentliche Mängel am Kaufobjekt nachweisen muss.

3 gute Gründe für uns

Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben schon über 100 Mandanten beim Kauf begleitet. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und Expertise.

Wir kümmern uns um Ihr Recht

Wir prüfen Ihre Rückabwicklung und die relevanten Unterlagen und Sie sind vor bösen Überraschungen geschützt.

Festpreis

Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein unverbindliches, transparentes Angebot. Ein Fixpreis – keine Zusatz- oder versteckten Kosten.

Prüfung trotz Erstellung durch einen Notar nötig?

Sicher haben Sie sich schon gefragt, ob die Überprüfung des Bauträgervertrags notwendig ist, nachdem dieser von einem Notar erstellt worden ist. Im Gegensatz zu einem Notar, der Sie lediglich über den Inhalt des ausgearbeiteten Vertrags aufklärt, klären wir Sie über eventuell nachteilige Vertragsklauseln auf und vertreten Ihre Interessen.

Neben dem Kaufvertrag selbst werden von uns auch weitere relevante Unterlagen geprüft, wie z.B.:

  • Grundbuchauszug, Flurkarte, Baugenehmigung etc.
  • Einschätzung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und steuerlicher Folgen der vereinbarten Klauseln (z. B. Einschätzung des Festpreises).
  • Hinweise auf rechtliche Fallstricke des Bauträgervertrags.
 

Die zur Anpassung des Immobilienkaufvertrages notwendige Kommunikation mit Ihrem Vertragspartner bzw. dem Notar übernehmen wir für Sie.

Mietvertrag kaufen

Fallbeispiele

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Beispiel #1:

Baurechtlich nicht genehmigte Bauten auf Ihrem Grundstück

Ein Problem für Käufer und Verkäufer – Hier können aufgrund von fehlenden Genehmigungen, für z.B. Stellplätze oder Anbauten, hohe Kosten auf Sie zukommen, die Ihnen im Vorfeld nicht bekannt waren.

Konsequenz: Hohe Kosten für die Nachgenehmigung oder eine Nutzungsuntersagung, die zum Wertverlust der Immobilie führt.

Widerruf Maklervertrag

Beispiel #2:

Einzug des Käufers vor dem Erhalt des Kaufpreises

Hierdurch können sich erhebliche Probleme entwickeln. Denn sollten Sie im Falle von Problemen bei der Abwicklung keine zusätzlichen Vorkehrungen im Kaufvertrag abgeschlossen haben, kann es sehr zeit- und kostenintensiv werden.

Konsequenz: Der Käufer kann in die Immobilie einziehen, ohne den Kaufpreis vorher zu bezahlen.

Bürgschaft Miete

Beispiel #3:

Regelung zur Räumung des Verkäufers

Haben Sie vertraglich geregelt, wann der Verkäufer die von Ihnen gekaufte Immobilie zu räumen hat? Wenn nicht, kann es hier zu Verzögerungen Ihres Einzugs oder sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen für Sie kommen.

Konsequenz: Trotz Zahlung des Kaufpreises kann der Einzug nicht erfolgen. Das führt i.d.R. zu größerem zeitlichen Verzug.

Unsere Mandanten berichten

Stuart McRae
Stuart McRae
2022-10-15
Excellent service. Listened, understood and advised in a highly competent manner, I would definitely recommend them
Walter Juri
Walter Juri
2022-10-09
Hr. Huber ist ein "TOP" Rechtsanwalt. Er hat mich mit seiner Fachkompetenz und seiner angenehmen Art sehr beeindruckt. Ich kann Hrn. Huber nur weiterempfehlen.
Ingrid Böhm
Ingrid Böhm
2022-10-04
Wir hatten ein Anliegen, welches das Gemeinschaftseigentum unserer Eigentumswohnung betraf. Der von uns mit dieser Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt konnte über einen Zeitraum von 4 Jahren keine Lösung finden. Hilfesuchend wendeten wir uns an Herrn RA Huber. Mit höchster Professionalität führte er uns über kurze Zeit zielführend durch den Prozess (einschließlich der Behebung der Probleme, die von unserem vorherigen Anwalt verursacht wurden). Herr Huber bewies große Rechtskenntnisse und fand schließlich angemessene, vernünftige sowie praktikable Lösungen. Es war fantastisch, mit ihm zusammenzuarbeiten. Vielen herzlichen Dank, Herr Huber. Mit einem Höchstmaß an Anerkennung und Wertschätzung empfehlen wir Herrn Rechtsanwalt Huber gerne jederzeit weiter. Familie Böhm
Stefan Kuscha
Stefan Kuscha
2022-10-04
Hervorragender, sehr professioneller Kontakt. Wir sind sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Huber. Klare Empfehlung!
Alexander Middendorf
Alexander Middendorf
2022-09-25
Schnell, Zuverlässig, Kompetent Gerne jederzeit wieder.
Dr. No
Dr. No
2022-09-11
Sehr professionelle Kommunikation. Wir waren sehr zufrieden
sandra ML
sandra ML
2022-08-22
Erstkontakt, hervorragender Eindruck. Schnelle Kontaktaufnahme
Quick-pack GmbH Videokanal
Quick-pack GmbH Videokanal
2022-08-04
Danke für die rasche Abwicklung meines Anliegens. Sie sind sehr angenehm Johannes Huber. Eine Weiterempfehlung ist in jedem Fall berechtigt.
Karsten Dietze
Karsten Dietze
2022-08-01
Die Beratung von Herrn Rechtsanwalt Huber zu einer Fragestellung im Rahmen der Klärung eines Grundstücksverlaufs war sehr kompetent und leicht verständlich. Das Beratungsgespräch fand in einer sehr freundlichen und angenehmen Atmosphäre statt. Ich habe mich mit meinem Thema sehr gut aufgehoben gefühlt und würde mit weiteren Themen jederzeit sehr gerne wieder die Hilfe von Herrn Huber in Anspruch nehmen.

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Unkomplizierte Abwicklung per Telefon oder per E-Mail möglich.
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Über uns

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Rechtsanwalt Johannes Huber
Bekannt aus:

Logo_Bayerischer_Rundfunk_grau

Johannes Huber ist mit seiner Kanzlei bereits seit mehr als 12 Jahren als Anwalt tätig – spezialisiert auf das Immobilienrecht und alle verwandten Themen. Von zwei Standorten aus in München und in Bad Wörishofen betreut das Team von Johannes Huber bundesweit Mandanten. Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deutschlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

„Wir sind keine Kanzlei, die auch Immobilienrecht macht – wir machen es ausschließlich! So sind wir echte Experten, was wir bereits in mehreren tausend Fällen eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben.”

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Unser Standort in München

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Unser Standort in Bad Wörishofen

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