Ihre Spezialisten bei der Übertragung von Immobilien

Sie möchten Ihre Immobilien an Ihre Kinder, Lebenspartner etc. weitergeben – rechtssicher und steuerfrei?

Als renommierte Anwaltskanzlei für Immobilienrecht stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite. Wir vertreten Ihr Interesse und bewahren Sie vor unangenehmen Überraschungen. Rufen Sie uns jetzt an!

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Maklervertrag Widerrufsrecht

Das Immobilienrecht regelt sämtliche rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Immobilien, einschließlich der Übertragung von Eigentum.

Die Übertragung von Immobilien auf die Kinder, Lebenspartner etc. ist ein bedeutsamer Schritt, der oft mit steuerlichen und rechtlichen Herausforderungen einhergeht.

Es ist wichtig, dass dieser Prozess sorgfältig und geplant durchgeführt wird, um unerwünschte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden und die Interessen aller Beteiligten zu schützen.

Eine gründliche Beratung durch uns hilft, die Übertragung reibungslos und effizient zu gestalten.

3 gute Gründe für uns

Erfahrung & Expertise

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Immobilienrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung und umfassende Fachkenntnisse auf diesem Gebiet.

Individuelle Betreuung

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre persönlichen Anliegen zu verstehen und Lösungen zu entwickeln.

Vertraulichkeit garantiert

Diskretion und Vertraulichkeit sind für uns selbstverständlich. Ihre sensiblen Informationen behandeln wir mit höchster Vertraulichkeit.

Möglichkeiten für die Übertragung von Immobilien auf die Kinder

Erbfall / Schenkung

Die Übertragung von Immobilien auf Kinder im Rahmen des Erbfalls stellt oft die ungünstigste Option dar. In solchen Fällen entgehen einem die Möglichkeiten zur gezielten Gestaltung, was zu erheblichen Erbschaftssteuerbelastungen führen kann. Im Gegensatz dazu bietet eine Schenkung zu Lebzeiten die Möglichkeit, Freibeträge auszuschöpfen und größere Vermögen alle 10 Jahre steuerfrei zu übertragen. Allerdings ist dafür ausreichend Lebensdauer erforderlich, da sonst erhebliche Schenkungssteuern anfallen können.

Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt

Durch eine Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt können die Eltern Vermögen auf ihre Kinder übertragen und gleichzeitig ein lebenslanges Nutzungsrecht oder Einkommen daraus behalten. Dies ermöglicht Steuerersparnisse, die Weitergabe von Vermögen und finanzielle Sicherheit.

Verkauf der Immobilie an eine GbR

Durch den Verkauf der Immobilie an eine von den Kindern gegründete GbR können die Kinder Mieteinnahmen erhalten, während die Eltern den Kaufpreis stunden. Die Zinseinnahmen der Eltern können mit den Mieteinnahmen verrechnet werden, und die Kinder können die Abschreibung nutzen, was zu Steuervorteilen führt. Die Eltern zahlen nur 25 Prozent Steuern auf Ihre Zinseinnahmen.

Gründung einer Stiftung

Die Gründung einer Stiftung lohnt sich in der Regel eher bei größeren Immobilienvermögen. Die Stiftung zahlt nur 15 % Körperschaftssteuer und keine Gewerbesteuer. Die Erträge unterliegen der Kapitalertragssteuer von 25 %, oft niedriger als der persönliche Einkommenssteuersatz. Ein großer Vorteil besteht darin, dass man einen großen Gestaltungsspielraum hat, um zu bestimmen, wer begünstigt wird und welche Regelungen im Falle des eigenen Todes oder des Todes der Kinder gelten soll. Man kann sein Erbe frei gestalten und seinem Nachlass die gewünschte Form übergeben.

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HUBER LEX

Zuverlässige Kanzlei für Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist ein komplexes und facettenreiches Rechtsgebiet, das sämtliche rechtlichen Aspekte rund um den Kauf, Verkauf, die Übertragung und Nutzung von Immobilien regelt.

In diesem komplexen rechtlichen Umfeld ist es entscheidend, einen verlässlichen Partner an seiner Seite zu haben, der über das nötige Fachwissen und die Erfahrung verfügt, um die Interessen seiner Mandanten kompetent zu vertreten.

Unsere Kanzlei, Huber Lex, ist spezialisiert auf das Immobilienrecht und steht Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite, um Sie bei sämtlichen rechtlichen Belangen kompetent zu beraten und zu vertreten.

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