Bei der Übertragung von Immobilien wird bereits dadurch, dass eine notarielle Beurkundung notwendig ist, die Qualität der Verträge sichergestellt.
Wichtig ist hier jedoch, dass die vom Notar oft verwendeten Formularverträge auf den jeweiligen Einzelfall angepasst werden.
Im Vordergrund unserer Beratung bei der Übertragung von Immobilien steht daher die Frage, welche Besonderheiten im jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen sind und wie man diesen durch entsprechende Regelungen im Notarvertrag gerecht werden kann.
Wichtiger als die bloße Prüfung des Notarvertrags ist es oft, sich weitere Unterlagen, wie zum Beispiel den Grundbuchauszug, die Bauakte, bestehende Mietverträge oder die Protokolle der Eigentümerversammlungen anzusehen. Erst dann ergibt sich ein lückenloses Bild.
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Bereits seit 2010 widmen wir uns dem Thema Immobilienrecht. Den Mangel an Erfahrung haben wir anfangs durch umfangreiche Recherchen ausgeglichen. Doch auch nach vielen Berufsjahren spielt Recherche für uns immer noch eine wichtige Rolle, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich in einem Erstberatungsgespräch über unser Leistungsangebot. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und analysieren gemeinsam Ihre persönliche Situation.
Unser Standort befindet sich in München.
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Strategien für unsere Mandanten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich deustchlandweit die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
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