Maklervertrag kündigen - Rechte & Rechtsfolgen

Wer einen Maklervertrag kündigen möchte, sollte im Voraus klären, ob das möglich ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben können.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Kündigung möglich ist, wann außerordentlich gekündigt werden kann und wann trotzdem Provision oder Schadensersatz / Aufwandsersatz gezahlt werden muss.
- Befristeter Maklervertrag kann während der Laufzeit nur außerordentlich gekündigt werden.
- Unbefristeter Maklervertrag kann jederzeit ohne Grund gekündigt werden.
- Unangemessen lange Vertragslaufzeit ist ein Kündigungsgrund.
- Der Makler kann unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Provision haben.
- Deshalb können Kosten entstehen, wenn Sie den Maklervertrag kündigen.
- Maklervertrag kündigen und privat verkaufen hindert nicht grundsätzlich den Provisionsanspruch.


