Auch wenn das WoEigG nur über wenige Paragrafen verfügt, ist es ein umfangreiches Rechtsgebiet, das wie kaum ein anderes durch Rechtsprechung geprägt worden ist
Auch wenn das WoEigG nur über wenige Paragrafen verfügt, ist es ein umfangreiches Rechtsgebiet, das wie kaum ein anderes durch Rechtsprechung geprägt worden ist. Es müssen sowohl die Interessen der kleinsten WEG mit zwei Eigentümern, als auch von großen Gemeinschaften mit mehreren 100 Einheiten unter einen Hut gebracht werden.
Auch die Interessen von Minderheiten müssen berücksichtigt werden. Mehrheitseigentümer dürfen nicht die Möglichkeit haben, nach Gutdünken Beschlüsse zu fassen. Auch muss verhindert werden, dass einzelne Querulanten die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft lahmlegen.
Durch die letzten Gesetzesänderungen, die zum 01.12.2020 in Kraft getreten sind, wurden die Befugnisse der Verwaltung und Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft gestärkt, wohingegen die einzelnen Eigentümer weniger eigene Rechte haben.
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Bereits seit 2010 widmen wir uns dem Thema Immobilienrecht. Den Mangel an Erfahrung haben wir anfangs durch umfangreiche Recherchen ausgeglichen. Doch auch nach vielen Berufsjahren spielt Recherche für uns immer noch eine wichtige Rolle, um auf dem Laufenden zu bleiben.
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