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Kündigungsfrist Mietvertrag

Was ist bei der Kündigungsfrist Mietvertrag wichtig?

Geht es in Deutschland um das Mietrecht, dann geht es in den meisten Fällen zugleich um die Kündigungsfrist Mietvertrag, denn hier gibt es bestimmte Zeiträume, die nicht unter- oder überschritten werden dürfen. Einige Fristen sind zum Schutz der Mieter gedacht, andere wiederum schützen die Vermieter. Es gibt Fristen, die erscheinen unendlich lang, andere hingegen sind viel zu kurz, um alles, was für einen Umzug wichtig ist, noch zu erledigen zu können. Zwar hat der Gesetzgeber eine Kündigungsfrist Mietvertrag festgelegt, aber wie bei vielen Dingen des Lebens gibt es auch hier die berühmten Ausnahmen von der Regel. In den meisten Fällen ist die Kündigungsfrist Mietvertrag BGB konform, aber wie gesagt, es gibt immer Ausnahmen, die die Mieter und Vermieter kennen sollten.

Kündigungsfrist Mietvertrag

Wie sieht die Kündigungsfrist Mietvertrag für die Mieter aus?

 

Wer als Mieter die Wohnung wechseln möchte, muss seinem bisherigen Vermieter zwölf Wochen vor dem geplanten Umzug Bescheid sagen. Die Kündigungsfrist Mietvertrag für Mieter hat der Gesetzgeber auf die Zeitspanne von drei Monaten festgelegt. Damit die Kündigungsfrist für Mieter tatsächlich eingehalten werden kann, muss der Vermieter sie pünktlich im Briefkasten haben. Wer beispielsweise am 31. Juli aus seiner alten Wohnung ausziehen will, muss das Kündigungsschreiben für den Vermieter spätestens am dritten Werktag im Mai abgeben, denn dies ist der Stichtag für die gesetzliche Kündigungsfrist Mietvertrag.

 

Natürlich können der Vermieter und sein Mieter intern eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren. Eine längere Kündigungsfrist Mietvertrag ist etwas, was eine Kündigung unnötig erschweren würde und ist daher nicht zulässig. Alle, die pünktlich in die neue Wohnung einziehen wollen und nicht doppelt Miete für die alte und die neue Wohnung bezahlen möchten, sind gut beraten, sich an die Kündigungsfrist Mietvertrag zu halten.

Die Kündigungsfrist Mietvertrag Vermieter

 

Für den Vermieter gelten nach dem Gesetz noch strengere Regeln als für den Mieter. So richtet sich die Kündigungsfrist Mietvertrag für den Vermieter immer danach, wie lange der Mieter in der Wohnung gewohnt hat. In der Regel liegt diese Frist jedoch in einem Zeitraum zwischen drei und neun Monaten. Längere Kündigungsfristen oder ein Kündigungsausschluss müssen in einem individuellen Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbart werden. Schickt der Vermieter die Kündigung, dann sollte der Mieter, selbst wenn es eine korrekte Kündigungsfrist Mietvertrag ist, sich trotzdem wehren und das Ganze nicht einfach kommentarlos hinnehmen. Wer plötzlich und ohne einen besonderen Anlass die Kündigung von seinem Vermieter bekommt, ist gut beraten, sich einen Fachanwalt für Mietrecht zu nehmen.

 

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Vermieter sieht wie folgt aus:

  • Bei einer Mietdauer bis fünf Jahre – drei Monate Kündigungsfrist.
  • Bei einer Mietdauer von fünf bis acht Jahren – sechs Monate Kündigungsfrist.
  • Bei einer Mietdauer ab acht Jahren – neun Monate Kündigungsfrist.

Welche Fristen gelten bei einer Sonderkündigung durch den Vermieter?

 

Neben der gesetzlichen Kündigungsfrist für den Mietvertrag des Vermieters gibt es noch Sonderregelungen. Wenn Mieter und Vermieter in einem Ein- oder Zweifamilienhaus zusammenleben, hat der Vermieter das Sonderrecht, dem Mieter zu kündigen, und zwar ohne einen Grund für diese Kündigung zu nennen. Allerdings verlängert sich in dem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist Mietvertrag von drei auf neun Monate. Falls ein neuer Eigentümer das Haus ersteigert hat und nur noch ein einziger Mieter im Haus wohnt, dann kann der neue Hausbesitzer die Kündigung mit einer Frist von drei Monaten aussprechen.

Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf

 

Eigenbedarf – dieses Wort macht vielen Mietern immer noch Probleme. Sie haben Angst, dass sie eines Tages die Kündigung für ihre Wohnung bekommen, weil der Vermieter sogenannten Eigenbedarf anmeldet. Mieter müssen sich keine allzu großen Sorgen machen, denn hier gelten ebenfalls die vom Gesetz vorgeschriebenen drei Monate Kündigungsfrist. Lebt der Mieter aber bereits zwischen fünf und acht Jahren in der Wohnung, dann verlängert sich die Frist für die Kündigung auf sechs Monate. Sind es mehr als acht Jahre, dann hat der Mieter sogar neun Monate Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen.

 

Etwa anders sieht es aus, wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf mit einem Wechsel des Hauseigentümers zusammenfällt und die Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. In diesem Fall gilt eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren.

Welche Regeln gelten bei einer Kündigungsfrist ohne Mietvertrag?

 

Obwohl es vielleicht komisch klingt, aber es gibt in Deutschland noch eine Vielzahl von Mietern, die keinen gültigen Mietvertrag haben. Oft handelt es sich hier um Gefälligkeiten, nicht selten auch um „Steuersparmodelle“ vonseiten der Vermieter. Wer keinen Mietvertrag besitzt, ist trotzdem nicht vollkommen rechtlos, denn hier gelten wieder die zwölf Wochen, auch hier muss der Mieter die Kündigung der Wohnung spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Kalendermonats beim Vermieter einreichen.

 

Der Vermieter kann dem Mieter genauso ordnungsgemäß kündigen, selbst wenn es keinen Mietvertrag gibt. Allerdings muss er nachweisen können, dass er ein berechtigtes Interesse daran hat, das Mietverhältnis zu beenden. So etwas ist beispielsweise immer der Fall, wenn der Mieter in der Nacht wiederholt viel Lärm macht oder mutwillig das Eigentum des Vermieters zerstört.

Kündigungsfrist Mietvertrag

Ändern sich die Fristen bei einem Kündigungswiderspruch?

 

Wer plötzlich die Kündigung für seine Wohnung in den Händen hält, wird zunächst einmal geschockt sein. Lässt der Schock nach, dann ist es eine gute Idee, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen. Falls der Mieter sich hier auf eine sogenannte Sozialklausel beruft, dann kann der Kündigung aus Härtegründen widersprochen werden, was meistens erfolgreich ist. Eine Schwangerschaft, eine schwere Krankheit oder das hohe Alter des Mieters sind solche Härtefälle, auch ein zu niedriges Einkommen berechtigt einen Widerspruch, beispielsweise, wenn der Mieter seine Arbeit verloren hat oder Kurzarbeit machen muss.

 

Auch für den Widerspruch bei einer Kündigung gibt es eine gesetzliche Frist und diese beträgt zwei Monate. Wer innerhalb von acht Wochen Widerspruch einlegt und soziale Gründe nachweisen kann, hat bei Gericht gute Chancen, dass die Kündigung zurückgenommen werden muss.

Vier interessante FAQs

 

  • Wie lange dauert die gesetzliche Kündigungsfrist?

Wenn der Mieter zwischen fünf und acht Jahre in der Wohnung lebt, sind es drei Monate.

 

  • Was gilt für Kündigungen ohne einen Mietvertrag?

Selbst wenn es zwischen dem Vermieter und dem Mieter keinen gültigen Mietvertrag gibt, muss sich der Vermieter an die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten halten.

 

  • Was ist eine sogenannte Sozialklausel?

Die Sozialklausel betrifft den Widerspruch gegen die Kündigung eines Mietverhältnisses. Krankheit, hohes Alter, niedriges Einkommen oder eine Schwangerschaft sind soziale Gründe für einen Widerspruch.

 

  • Wie lang ist die Sperrfrist bei der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung?

Wird eine Mietwohnung vielleicht vom neuen Besitzer in eine Eigentumswohnung verwandelt, dann dauert die Sperrfrist für die Kündigung drei Jahre.

Fazit

 

Mehr als 70 Prozent der Deutschen, die allein leben, wohnen zur Miete. 58 Prozent sind es insgesamt und sie müssen durchschnittlich ein Viertel ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Bauen ist vor allem in den Großstädten und den sogenannten „Speckgürteln“ rund um die Ballungsgebiete fast schon unerschwinglich geworden. Das gilt zugleich für die Mieten in den großen Städten wie Hamburg, Berlin, Köln oder München. Wer eine günstige Wohnung bekommen konnte, möchte diese natürlich behalten. Daher lassen sich viele Mieter auch sehr viel von ihren Vermietern gefallen, obwohl sie das nicht müssten. Besonders, wenn es um die Kündigungsfristen bei Mietwohnungen geht, gibt es klar formulierte Gesetze und Regeln, an die sich sowohl der Vermieter als auch der Mieter halten müssen. Sollte es Streit um eine Kündigung geben, dann ist es in jedem Fall eine gute Idee, entweder zum Mieterverein zu gehen oder sich nach einem Anwalt umzuschauen, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.

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Johannes Huber

Johannes Huber

Warum gerade Immobilien? Weil ich mit Immobilien seit klein auf zu tun habe. Bereits mein Großvater hatte in Immobilien investiert. Meinen Vater, der als Makler und Hausverwalter tätig war, habe ich zu Schulzeiten unterstützt. So habe ich schon früh Haus- und Betriebskostenabrechnungen erstellt und mich um Instandhaltungen oder Renovierungen gekümmert. Die Nöte und Sorgen von Immobilienbesitzern sind mir aus eigener Erfahrung bekannt.

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