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Kündigung Mietvertrag

Kündigung Mietvertrag – was ist dabei zu beachten?

Eine neue Wohnung suchen, den Transport der Möbel organisieren, vielleicht auch noch der Kaution hinterherrennen – wer umzieht, muss sich um viele verschiedene Dinge kümmern, da gerät die Kündigung Mietvertrag schnell mal in den Hintergrund. Dabei ist einen Mietvertrag kündigen meist frei von Stress und eher selten gibt es Streit. Allerdings ist es wichtig, eine To-do-Liste anzufertigen und auf einige wichtige Punkte besonders zu achten. Der erste Punkt auf der Liste sollte immer lauten: Die Kündigung Mietvertrag muss immer schriftlich erfolgen, mündlich ein Mietverhältnis zu beenden, ist rechtlich nicht gültig. Gründe für die Kündigung muss der Mieter dem Vermieter übrigens nicht nennen.

Kündigung Mietvertrag

Kündigung Mietvertrag – Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus?

 

Geht es um die Kündigung Mietvertrag, dann spielt die Kündigungsfrist eine wichtige Rolle. Die Frist, die der Gesetzgeber vorgibt, beträgt drei Monate und die Kündigung muss stets bis zum dritten Werktag eines Montags erfolgen, dann ist sie bis zum übernächsten Monatsende auch gültig. Natürlich gibt es noch individuelle Kündigungsfristen, die zwischen einem Vermieter und seinem Mieter vereinbart werden. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Fristen, die über die gesetzlichen drei Monate hinausgehen, nicht wirksam sind. Wer in Bezug auf den rechtzeitigen Eingang seiner Kündigung auf der sicheren Seite stehen will, sollte bedenken, dass die Beweislast immer aufseiten des Mieters liegt.

 

Ein Verschicken als Einschreiben reicht im Ernstfall leider nicht aus. Die beste Option ist die persönliche Zustellung des Kündigungsschreibens an den Vermieter oder an die Verwaltung des Hauses. Um ganz sicher zu sein, sollte sich der Mieter die persönliche Zustellung quittieren lassen. Wer möchte, kann noch einen Zeugen mitnehmen, der später bestätigen kann, dass das Kündigungsschreiben auch fristgerecht beim Vermieter eingegangen ist.

Gibt es Alternativen und Ausnahmen?

 

Zu einer normalen Kündigung Mietvertrag sind noch Alternativen und Ausnahmen im beiderseitigen Einvernehmen möglich, was beispielsweise bei zeitlich begrenzten Mietverträgen der Fall ist. Auch ein Mietvertrag, bei dem beide Parteien den beidseitigen Verzicht einer Kündigung für die Dauer von vier Jahren vereinbaren, ist nach dem Gesetz zulässig. Soll es einen Kündigungsverzicht mit einer noch längeren Zeitspanne geben, dann ist so etwas nur zulässig und rechtsgültig, wenn zwischen Mieter und Vermieter eine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

 

Was passiert, wenn sich der neue und der alte Mietvertrag zeitlich überschneiden? Heißt es dann früher ausziehen oder doppelt Miete bezahlen? Leider ist es vielfach so, dass der Mieter in den sauren Apfel beißen und zwei Mieten bezahlen muss. Um dies zu vermeiden, lohnt es sich auf jeden Fall, mit dem Vermieter nach einer individuellen Lösung zu suchen. Eine Möglichkeit besteht darin, zeitnah neue Mieter für die alte Wohnung zu finden. In diesem Fall ist sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter geholfen. Der Mieter muss nicht doppelt zahlen und der Vermieter muss sich nicht auf die oft mühsame Suche nach geeigneten Mietern machen.

Es gibt auch Sonderfälle

 

Eine Kündigung Mietvertrag Vorlage sieht in der Regel noch Sonderfälle vor, wenn es um die Kündigung Mietvertrag geht. Dies können beispielsweise Alter oder Krankheit sein, wenn die Wohnung nicht mehr für den Mieter geeignet ist. Ein weiterer Sonderfall bei der Kündigung Mietvertrag kann zudem ein Umzug aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt oder in ein anderes Land sein. Wenn die Familie Nachwuchs bekommt und die Wohnung definitiv zu klein ist, zählt genauso zu den Sonderfällen. Ein weiterer Sonderfall bei der Kündigung Mietvertrag können die Finanzen sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es zur Scheidung kommt und ein Ehepartner allein die Wohnung aus finanziellen Gründen nicht mehr halten kann. Das Gleiche gilt für den Fall der Arbeitslosigkeit, auch hier gelten gesonderte Regelungen. Aufgrund der genannten Gründe ist es immer sinnvoll, sich die Mietvertrag kündigen Vorlage genau anzusehen.

Die fristlose Kündigung

 

Die fristlose Kündigung ist für Mieter ein Albtraum, denn diese Kündigung Mietvertrag kann der Weg in die Obdachlosigkeit bedeuten. Aber wie kann es zu einer fristlosen Kündigung Mietvertrag überhaupt kommen? Ein Beispiel sind schwerwiegende Mängel in der Wohnung, die eine Gefahr für den Mieter darstellen. Landet eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses allerdings vor Gericht, was oft der Fall ist, dann muss sich der Vermieter noch um ein medizinisches Gutachten kümmern, Ausnahmen gibt es zudem noch bei der fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Musste eine Familie beispielsweise über Jahre hinweg mit Schimmelbefall in ihrer Wohnung leben, weil der Vermieter sich nicht darum gekümmert hat, dann kann er der Familie nicht von einem auf den anderen Tag die Wohnung fristlos kündigen.

 

Auf der anderen Seite hat der Mieter das Recht, die Wohnung fristlos zu kündigen, wenn im Winter die Heizung für längere Zeit ausfällt oder wenn es kein fließendes Wasser mehr gibt. Gravierende Ruhestörungen in der Nacht durch andere Mieter oder den Vermieter selbst, gibt dem Mieter auch das Recht, seine Wohnung ohne Einhaltung der Frist zu kündigen.

Kündigung Mietvertrag

Gute Informationen zahlen sich aus

 

Ein Mietvertrag kündigen Muster zu studieren, zahlt sich immer aus. Noch besser ist eine Kündigung Mietvertrag Vorlage zum Ausfüllen, denn diese Vorlage macht es einfacher, sich vorab über alle wichtigen Punkte zu informieren. Dies gilt besonders für das Kapitel Kündigungen und Sonderrechte. Hierzu mit den Vormietern der Wohnung ins Gespräch zu kommen, kann nie schaden, denn sie wissen vielleicht viele interessante Dinge und was man als Mieter zu beachten hat. Wer auf Nummer sicher gehen will, hört sich in der Nachbarschaft um, denn auch dort lässt sich einiges erfahren.

 

Genauso gut kann der Vermieter Erkundigungen über die neuen Mieter einziehen. Sehr viele Vermieter machen so etwas auch, besonders in Hinsicht auf sogenannte Mietnomaden, die in eine Wohnung ziehen, sie mutwillig zerstören, keine Miete zahlen und anschließend bei Nacht und Nebel wieder verschwinden. Potenzielle Mieter, die nichts zu verbergen haben, nennen dem neuen Vermieter gerne die Adresse, wo sie vorher gewohnt haben. Anhand der Informationen, die der Vermieter so bekommt, kann er sich ein Bild machen, ob die Bewerber für die Wohnung infrage kommen oder eher nicht.

Vier FAQs, die für die Kündigung Mietvertrag von Bedeutung sind

 

  • Wie lange dauert die gesetzliche Kündigungsfrist einer Wohnung?

Der Gesetzgeber hat drei Monate Kündigungsfrist festgelegt, die sowohl der Vermieter als auch der Mieter einhalten müssen.

 

  • Gibt es auch Sonderregelungen?

Wird die Wohnung für einen älteren Mieter zu groß oder ist sie aufgrund vieler Treppen zu schwer zu erreichen, dann kann der Vermieter auf die dreimonatige Frist verzichten. Die gesetzliche Kündigungsfrist entfällt ebenfalls, falls der Mieter einen Nachmieter findet, mit dem Vermieter einverstanden ist.

 

  • Kann die Kündigung auch mündlich erfolgen?

Aus rechtlicher Sicht muss die Kündigung einer Wohnung immer in schriftlicher Form erfolgen. Damit das Schreiben in jedem Fall pünktlich beim Vermieter ankommt, sollte es per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg gebracht werden. Um sicherzugehen, kann der Mieter die Kündigung noch persönlich übergeben.

 

  • Muss der Mieter dem Vermieter Gründe für seine Kündigung nennen?

Nein, der Mieter muss nicht begründen, warum er ausziehen möchte, es ist seine Privatsache.

Kündigung Mietvertrag – Fazit

 

Zweimal umziehen ist wie einmal abbrennen, sagt der Volksmund und ganz so unrecht hat dieses Sprichwort nicht. Ein Umzug ist immer mit Stress verbunden und falls es dann noch Probleme mit der Kündigung der Wohnung gibt, bedeutet es doppelten Stress. Wer umziehen will, sollte sich ein Kündigung Mietvertrag Muster besorgen und sich schon mal über die Rechte und Pflichten als Mieter kundig machen. Bei einem Mietvertrag gibt es einiges zu beachten geht, und zwar nicht nur, was die Kündigungsfristen und ihre Sonderregelungen angeht. Es kann also nie schaden, sich im Vorfeld über alles gründlich zu informieren.

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Johannes Huber

Warum gerade Immobilien? Weil ich mit Immobilien seit klein auf zu tun habe. Bereits mein Großvater hatte in Immobilien investiert. Meinen Vater, der als Makler und Hausverwalter tätig war, habe ich zu Schulzeiten unterstützt. So habe ich schon früh Haus- und Betriebskostenabrechnungen erstellt und mich um Instandhaltungen oder Renovierungen gekümmert. Die Nöte und Sorgen von Immobilienbesitzern sind mir aus eigener Erfahrung bekannt.

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